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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 24. April 2017

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 27.04.2017 – 11.05.2017

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bekanntgaben

Die in der nicht öffentlichen Sitzung vom 15.03.2017 gefassten Empfehlungsbeschlüsse an den Gemeinderat wurden bekannt gegeben.

 

Bausache: Flurstück 10259, 10260, Königsberger Straße 63;

Mehrfamilienhaus (8 Wohneinheiten) mit Tiefgarage (10 PKW) und 7 Stellplätzen

Geplant ist ein Mehrfamilienwohnhaus, das aufgrund von Querbauten gegen die maximal zulässige Traufhöhe verstößt und einer Befreiung bedarf. Diese Befreiung wurde vom Technischen Ausschuss erteilt.

 

Bausache: Flurstück 1272, Brackenheimer Straße 18;

Sanierung/Erhöhung Garagengebäude

Das Vorhaben sieht eine Erhöhung des bestehenden Garagengebäudes vor. Da in diesem Bereich kein qualifizierter Bebauungsplan gilt, hatte der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Das Einvernehmen hierfür wurde erteilt.

 

Bausache: Flurstück 10538, Rieslingstraße 34;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Geplant ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, das den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Der Technische Ausschuss hat dies zur Kenntnis genommen.

 

Bausache: Flurstück 10570, Rieslingstraße 17;

Errichtung einer Dachterrasse auf bestehendem Flachdach

Die geplante Errichtung einer Dachterrasse entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Bausache: Flurstück 3028, Hausener Straße 1/1;

Errichtung eines Freisitzes

Der Freisitz ist außerhalb der Baugrenze geplant, was nach § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung zulässig ist. Der Technische Ausschuss hat für das Vorhaben sein Einvernehmen erteilt.

 

Bausache: Flurstück 3828, Mühlstraße 26;

Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht dessen Festsetzungen. Es wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Bausache: Flurstück 1299, Südstraße 52;

Errichtung einer Kemmler-Stahlbeton-Großraumgarage

Im betreffenden Bereich liegt kein qualifizierter Bebauungsplan, sondern ein Baulinienplan vor. Daher hatte der Gemeinderat zu entscheiden, ob sich die geplante Garage in die Umgebungsbebauung einfügt. Der Technische Ausschuss erteilte hierfür sein Einvernehmen.

 

Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Flurstück 864;

Gewann „Fürterer“

Der geplanten Erdauffüllung mit ca. 700 m³ auf dem genannten Flurstück wurde zugestimmt.

 

Sonstiges und Anfragen

Bei einem Bauvorhaben in der Schwaigerner Straße wurde der Bau vorübergehend eingestellt (siehe Bekanntgabe der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses). Da aufgrund der Baugrube an dieser viel befahrenen Durchgangsstraße Sicherheitsbedenken bestehen, wurde vom Landratsamt die Errichtung von Bodenplatte, Kellerwänden und Kellerdecke formlos genehmigt.

 

Einem Bauvorhaben im Außenbereich wurde in der letzten Sitzung unter der Bedingung zugestimmt, dass das Landwirtschaftsamt eine dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienende Nutzung feststellt. Dies ist dem Anschein nach nicht der Fall. Landratsamt-intern wird im Moment geprüft, ob aufgrund der Umnutzung eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Die Prüfung im Landratsamt ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof

Der Bürgermeister informierte den Gemeinderat darüber, dass als Notwendigkeit für eine weitere Benutzung des Parkplatzes aus Sicht der Deutschen Bahn zwei Alternativen vorgeschlagen wurden. Zum einen könnte einer der bestehenden Oberleitungsmasten versetzt werden, was etwa 50.000 Euro netto kosten würde.

Zum anderen ist eine Art Einfahrtstor mit einer Höhenbegrenzung denkbar, wodurch das Einfahren von höheren Fahrzeugen und somit die Gefahr eines Oberleitungskontaktes verhindert werden soll. Der Gemeinderat wird sich im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Örtlichkeiten anschauen.

 

Projekt „Betreutes Wohnen am Park“

Der Bürgermeister informierte, dass sich die Verwaltung um ein baldiges Bebauungsplanverfahren bemüht. Vor Einstieg ins Verfahren sollte jedoch möglichst sicher sein, dass der Planung, die dem Verfahren zugrunde gelegt werden soll, keine grundsätzlichen Hindernisse mehr im Weg stehen. Den Planerauftrag erhält das Büro Rauschmaier, da dieses bereits an der Grundlagenbildung beteiligt war.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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