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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 28. April 2017 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 27.04.2017 – 11.05.2017

Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;

Präsentation von Planungsvarianten des Neubaus
Aufgrund des stetig wachsenden Bedarfs an Betreuungsplätzen soll der Altbauteil des Kindergartens einem Neubau für sechs ganztagesfähige Gruppen weichen. In der kommenden Sitzung wird Architektin Annette Becker-Huschka nun eine Entwurfsplanung für den Neubau vorstellen.

 

Bebauungsplan „Geroldsgrund II“ 3. Änderung;

Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durch Deckblatt;

Behandlung der Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Mit dem Satzungsbeschluss soll das bereits im Jahr 2014 begonnene Verfahren der Bebauungsplanänderung abgeschlossen werden. Durch die Änderung wird in einem Teilbereich des Bebauungsplanes „Geroldsgrund II“ der Grünstreifen auf eine Breite von 7 Meter reduziert, wie es auch bei den Nachbargrundstücken der Fall ist.

 

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nordheim erfolgen bisher durch Abdruck im Amtsblatt. Gesetzliche Änderungen lassen nun auch eine öffentliche Bekanntmachung im Internet zu. Der Gemeinderat berät darüber, ob wir von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

 

Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen

Feuerwehr der Gemeinde Nordheim

(Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS)

Mit Inkrafttreten des neuen Feuerwehrgesetzes im Dezember 2015 hat sich die Rechtsgrundlage für den Kostenersatz bei kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr geändert. Eine Neufassung der bisherigen Satzung ist daher erforderlich.

Was sind kostenpflichtige Einsätze? Wie setzen sich die Kosten für die Fahrzeuge zusammen? Wie viel wird für jede Einsatzkraft berechnet? Diese und weitere Fragen werden in der kommenden Sitzung des Gemeinderats erläutert.

Der Gemeinderat wird abschließend über die vorgelegte Satzung beschließen.

 

Beschaffung eines Gießwagens;

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Die zunehmende Notwendigkeit des Gießens und immer mehr zu gießende Anlagen machen erforderlich, die Ausstattung des Bauhofes zu ergänzen. Da im Haushalt 2017 nur relativ geringe Mittel veranschlagt sind, ist für die Entscheidung über die Beschaffung eines zweiten Gießwagens der Gemeinderat zuständig.

 

Abrechnung verschiedener Baumaßnahmen
Die Baukostenfeststellung verschiedener Baumaßnahmen der letzten Jahre werden dem Gemeinderat vorgelegt.

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