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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 21.03.2017 – 04.04.2017

Je Früher die Abgabe der Steuererklärung, desto schneller die Erstattung

 

Finanzämter starten mit der Bearbeitung der Einkommensteuer 2016

Am 13. März starten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2016. „Je früher die Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung abgeben – am besten elektronisch -, desto schneller erhalten sie eine eventuelle Erstattung“, so Andrea Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Bis Ende Februar haben Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen Zeit, Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder die Beitragsdaten zur Altersvorsorge und zur Kranken- und Pflegeversicherung an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Einkommensteuerbescheide 2016 sind deshalb frühestens ab Ende März 2017 zu erwarten.

 

Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2016 endet für nicht beratene Bürgerinnen und Bürger am 31. Mai der Folgejahres, also am 31.Mai 2017. „Für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung 2016 elektronisch abgeben, gewähren wir schon jetzt im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung für die Steuererklärung 2018 eine Fristverlängerung bis 31. Juli 2017“, ergänzt der Vorsteher des Finanzamtes Heilbronn, LRD Ernst Frankenbach. Davon profitieren beide Seiten. Steuerbürgerinnen und Steuerbürger haben mehr Zeit. Die Steuerverwaltung wird entlastet, da sie die Daten nicht erfassen muss. Die elektronische Abgabe bietet darüber hinaus noch weitere Vorteile: Bürgerinnen und Bürger erhalten mit ELSTER, der elektronischen Steuererklärung, einen bequemen, sicheren und bei Authentifizierung im Internet auch einen weitgehend papierlosen Zugang zu ihrem Finanzamt. Außerdem überprüft ELSTER die Steuererklärung auf Plausibilität und berechnet die voraussichtlich entstehende Steuer. „Die Bürgerinnen und Bürger sehen also gleich das zu erwartende steuerliche Ergebnis“, betonte Heck.

„Mit der vorausgefüllten Steuererklärung bieten wir den Bürgerinnen und Bürgern zudem einen ganz besonderen Service“, so Heck. Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits vor, vor allem zu Lohnzahlungen und Versicherungsbeiträgen. Auf diese Daten können die Bürgerinnen und Bürger für ihre Steuererklärung zugreifen. Das erleichtert die Arbeit, es erspart das Abtippen. Diesen Service kann man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen.

 

Weitere Informationen zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen finden Sie unter https://www.elster.de/.

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