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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Gemeinderatssitzung 24. März 2017 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 21.03.2017 – 04.04.2017

Kernzeitbetreuung Nordhausen;

Grundsätzliches

Seit dem Schuljahr 2013/14 wird an der Grundschule Nordhausen eine Kernzeitbetreuung angeboten. Diese beginnt jeweils nach Unterrichtsende um 11.20 Uhr bzw. 12.20 Uhr und endet um 14.00 Uhr. Bisher ist Voraussetzung für das Zustandekommen der Betreuung, dass für den jeweiligen Tag mindestens 8 Kinder angemeldet werden. Der Gemeinderat wird in der kommenden Sitzung beraten und entscheiden, oder hier eine Änderung vorgenommen wird.

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017;

Entwurfsberatung und Satzungsbeschluss

Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Wasserwerk Nordheim;

Entwurfsberatung und Satzungsbeschluss

Finanzplanung und Investitionsprogramm 2018-2020;

Beschlussfassung

Der Haushaltsplan wurde von der Verwaltung in der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2017 eingebracht. Zwischenzeitlich wurde er in den Ausschüssen vorberaten. Nun sollen die Fraktionen dazu Stellung nehmen. Anschließend soll das Planwerk beschlossen werden.

 

Freibad Nordheim;

Änderung der Bade- und Gebührenordnung

Zuletzt wurden die Eintrittspreise für das Nordheimer Freibad zur Saison 2010 erhöht. Der Gemeinderat hat darüber zu diskutieren und zu entschieden, ob die Gebühren zur kommenden Saison erhöht werden.

 

Abbruch und Neubau Kindergarten Südstraße;

Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Für den geplanten Neubau eines sechsgruppigen Kindergartens in der Südstraße werden Leistungen von Architekten und Fachingenieuren benötigt. Der Gemeinderat wird über die Vergabe für die Objekt- und Tragwerksplanung, Vermessungsleistungen, Fachplanung für die Anlagen Heizung/Lüftung/Sanitär, Elektrofach- sowie Beleuchtungsplanung beraten.

 

Bebauungsplanverfahren „Schafhohle“ und „Schafhohle II“;

Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren durch Deckblatt

Die Bebauungspläne sollen im sogenannten „vereinfachten“ Verfahren in ihrem zeichnerischen Teil geändert werden. Gegenstand der Änderungen sind Festsetzungen hinsichtlich Baufenster und öffentlicher Verkehrsfläche (Wendeanlage) und der Erdgeschossfußbodenhöhe. Die beabsichtigten Änderungen sind von untergeordneter städtebaulicher Bedeutung, weshalb eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zulässig ist.

 

Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Umstellung auf LED-Technik;

Billigung des Bauprogramms; Baubeschluss

Die Verwaltung hat für eine weitere Umstellung von Straßenleuchten auf die LED-Technik im Jahr 2016 einen Zuschussantrag gestellt. Erfreulicherweise wurden rund 112.000 € an Zuschuss bewilligt. Die Maßnahmen sollen in den nächsten Monaten umgesetzt werden. Hierzu ist zunächst vom Gemeinderat das vorgeschlagene Bauprogramm zu billigen und der Baubeschluss als Voraussetzung für eine öffentliche Ausschreibung zu fassen.

 

Straßenreparaturen 2017;

Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen;

Baubeschluss

Auch im Jahr 2017 gilt es wieder, eine Vielzahl von kleinen Straßenschäden, abgesackten Schachtdeckeln und Straßeneinläufen zu beheben. Als Voraussetzung für eine öffentliche Ausschreibung ist hierfür zunächst ein Baubeschluss erforderlich.

 

Mögliches Baugebiet Weihen III;

Vorbereitung für erste Gespräche mit Grundstückseigentümern

Bereits seit geraumer Zeit ist die im Flächennutzungsplan als Bauerwartungsland ausgewiesene Fläche „Weihen III“ immer wieder Gegenstand gemeinderätlicher Beratungen. Mit der Vorbereitung eines Aufstellungsbeschlusses für ein Bebauungsplanverfahren soll die Verwaltung ermächtigt werden, in erste Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern einzusteigen und ggfs. erste Untersuchungen für den Artenschutz mit ins Boot zu beauftragen.

 

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu;

Neufassung der Verbandssatzung

Die Gemeinde Nordheim ist (als Rechtsnachfolgerin des bis 1975 selbständigen Ortsteils Nordhausen) Gründungsmitglied des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zabergäu mit Sitz in Brackenheim. Hauptaufgabe des Zweckverbandes, dem außer Nordheim noch die Kommunen Brackenheim, Cleebronn, Güglingen und Pfaffenhofen angehören, ist die Erschließung, Vermarktung und Verwaltung des interkommunalen Industriegebietes „Langwiesen“. Die Verbandssatzung des Zweckverbands Wirtschaftförderung Zabergäu stammt in Ihrer Grundstruktur noch vom 29.12. 1970. Sie wurde zwar zwischenzeitlich mehrfach in Teilbereichen geändert, im Übrigen entspricht sie aber noch dem Gründungsstand des Zweckverbandes. Dieses wurde von der Gemeindeprüfungsanstalt, die den Zweckverband prüft, beanstandet. Außerdem entspricht die Satzung in ihrer Handhabung nicht mehr den heutigen Anforderungen. So sind bestimmte Satzungsregelungen zwischenzeitlich obsolet geworden, für andere tatsächliche Sachverhalte fehlt dagegen eine Satzungsregelung. Da neben umfangreichen Änderungen und Ergänzungen auch redaktionelle Überarbeitungen erfordlich werden, wird eine komplette Neufassung der Satzung angestrebt. Die Neufassung der Verbandssatzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Gemeinderäte aller Verbandsmitglieder, eines anschließenden Beschlusses der Verbandsversammlung und einer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Amtliches Mitteilungsblatt;

Redaktionsstatut

Änderungen in der Gemeindeordnung machen erforderlich, dass sich der Gemeinderat mit einem Redaktionsstatut befasst, in welchem die Regelungen für das Amtsblatt der Gemeinde Nordheim getroffen werden. Der ausschlaggebende Punkt und neu ist, dass den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Recht eingeräumt wird, ihre Auffassung zu Angelegenheiten der Gemeinde künftig im Mitteilungsblatt darzulegen.

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