Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. März 2017

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. März 2017

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 23.03.2017 – 06.04.2017

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bekanntgaben
Neben den in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen gab der Vorsitzende auch bekannt, dass Frau Sittner zum 01.04.2017 die Gemeindeverwaltung verlassen wird. Als neue Mitarbeiterin im Bauamt wurde Lena Liedtke begrüßt.

 

Bausache: Flurstück 5154/11, Landturmstraße 17;
Errichtung einer Doppelgarage
Geplant ist der Neubau einer Doppelgarage, der den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Der Gemeinderat hat das Vorhaben zur Kenntnis genommen.

 

Bausache: Flurstück 6343, Im Denzler 15;
Umnutzung Stall zu Wohnung
Das Vorhaben ist im Außenbereich. Der Stall soll umgebaut und künftig als Wohnung genutzt werden. Dies ist u. a. zulässig, sofern die Wohnung für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb notwendig ist. Dies zu überprüfen ist die Aufgabe des Landratsamtes. Der Technische Ausschuss gibt grünes Licht, sofern sich dies als zutreffend erweist.

 

Bausache: Flurstück 2971/1m Lauffener Straße 38/1;
Stellung eines temporären Containerkindergartens
Wegen des Kindergartenumbaus werden die betroffenen Kinder und Erzieher-/innen in einem sog. „Containerkindergarten“ untergebracht, der über die Bauzeit in der Lauffener Straße aufgestellt wird. Der Technische Ausschuss erteilte Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung, die in diesem Gebiet erforderlich wäre.

 

Bausache: Flurstück 5124/9, Daimlerstraße 8;

Bauvoranfrage Abbruch des Satteldachs eines bestehenden Wohnhauses;

Errichtung eines Kursraumes mit Nebenräumen für Tanzschule sowie Errichtung von zwei

Wohneinheiten
Die Anfrage richtet sich auf die Zulässigkeit des Vorhabens im festgesetzten Gewerbegebiet. Nach dem Bebauungsplan ist eine Wohnnutzung nur ausnahmsweise zulässig, unter den Voraussetzungen, dass die Wohnung einem gewerblichen Betrieb zugeordnet ist und von entsprechenden Betriebspersonen genutzt wird. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Wohnung im Verhältnis zum gewerblichen Teil untergeordnet ist. Die Errichtung einer Tanzschule ist im Gewerbegebiet grundsätzlich unproblematisch. Es sollen jedoch insgesamt drei Wohneinheiten entstehen, mit einer deutlich untergeordneten gewerblichen Nutzung. Dies ist im Gewerbegebiet nicht zulässig, daher hat der Technische Ausschuss beschlossen das Einvernehmen zu versagen.

 

Bausache: Flurstück 10475, Lembergerweg 4;
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage
Das Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nordheim Südwest III und wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Bausache: Flurstück 10557, Traminerweg 2;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage
Das Vorhaben entspricht den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nordheim Südwest III und wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Bausache: Flurstück 5510/6, 5510/11, Schafhohle 9;

Errichtung einer Kelterei mit Weinlager

Die geplante Kelterei mit Weinlager befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Schafhohle II“. Das Vorhaben verstößt gegen die festgesetzte Trauf- und Gebäudehöhe, überschreitet das Baufenster und überbaut den geplanten, aber bisher nicht gebauten Wendehammer.

Da bereits zum Erschließungszeitpunkt des Baugebiets klar war, dass die Bebauung anders als geplant erfolgen wird, soll nun die Wendeanlage an die Planung angepasst und realisiert werden.

Da es sich hier um ein Gewerbegebiet handelt und sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt, hat der Gemeinderat von den Verstößen befreit. Dabei hat insbesondere auch eine Rolle gespielt, dass unmittelbar „oberhalb“ des Bereiches, in welchem die Trauf- und Firsthöhe überschritten ist, noch deutlich höhere Bauteile zulässig sind.

Im Hinblick auf eine geplante Bebauungsplanänderung in diesem Bereich hat der Technische Ausschuss sein Einvernehmen hinsichtlich der Überschreitungen erteilt.

 

Kanalsanierung; Bauprogramm 2017 gebilligt

Nach der im Vorjahr durchgeführten Kanaluntersuchung steht in diesem Jahr ein erster Bauabschnitt zur Beseitigung von Schäden an den öffentlichen Kanälen an. Vom Ingenieurbüro Ippich, Brackenheim, wurde hierzu ein Sanierungsplan erstellt und aus diesem ein Bauprogramm für 2017 erarbeitet, das die vordringlichsten Schäden umfasst. Planer Volker Martin stellte im Technischen Ausschuss die betroffenen Straßenzüge vor.

Das Bauprogramm mit einem Umfang von rund 300.000 € wurde vom Technischen Ausschuss gebilligt. Die erforderlichen Leistungen werden nun öffentlich ausgeschrieben. Eine Vergabe der Arbeiten ist für Juni vorgesehen, die eigentliche Ausführung der Arbeiten soll zwischen August und November erfolgen.

 

Sonstiges und Anfragen

Bei einem Bauvorhaben in der Schwaigerner Straße wurde festgestellt, dass eine Überschreitung der Baulinie vorliegt. Das Gebäude wurde zu weit an der Straße geplant. Der Bau wurde vom Landratsamt bis zur endgültigen Klärung der Sachlage eingestellt.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

os

instagram