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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Zur Landwirtschaft gehört auch Gülledüngung

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 23.03.2017 – 06.04.2017

 

Der Frühling hat begonnen und der Frost hat die Felder wieder befahrbar gemacht. Mit dem Frühling beginnt für den Großteil der Landwirte die Ackersaison. Den Anfang hat wie üblich die Ausbringung des sogenannten „Wirtschaftsdüngers“ gemacht. Klar ist, dass Nährstoffe vom Bauernhof nichts Böses sind. Es handelt sich um wertvollen organischen Dünger, ohne die auf unseren Feldern wenig gedeihen würde. Gemäß Düngeverordnung dürfen die Bauern zum Stichtag 1. Februar nach der Winterpause wieder Gülle, Jauche, Geflügelkot und Gärsubstrat aus Biogasanlagen ausbringen, um den Pflanzen den nötigen Nährstoff für optimales Wachstum zu geben. Voraussetzung ist aber, dass die Boden- und sonstigen verhältnisse (Witterung) dies zulassen. Je nach Lage bemühen sich die Landwirte ganz offensichtlich, den Zeitraum der Ausbringung so kurz wie möglich zu halten. Das heißt dann aber, dass in kurzer Zeit sehr intensiv gefahren werden muss. Der unvermeidliche Geruch und der mit der Ausbringung verbundene Verkehr führen regelmäßig dazu, dass bei der Gemeindeverwaltung Beschwerden eingehen.

Unsere Bitte an alle: Haben Sie Verständnis und nehmen Sie Rücksicht – jeweils auch für zbw. auf „den Anderen“.

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