Startseite> Amtliche Bekanntmachungen> Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Mitteilungsblatt Nordheim

Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.02.2017 – 06.03.2017

HAUSHALTSSATZUNG

Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu

Für das HAUSHALTSJAHR 2017

 

Aufgrund der §§ 14 – 16 der Verbandssatzung i.V.m. den §§ 18 und 19 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 20.12.2016 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

 

§ 1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit                                                                 1.256.628,00 €

1. den Einnahmen und Ausgaben i.H.v.                                                                                     
    davon im Verwaltungshaushalt                                                                               906.628,00 €
    davon im Vermögenshaushalt                                                                                  350.000,00 €

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
     Kreditaufnahme i.H.v.                                                                                                              0,00 €

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
     ermächtigungen i.H.v.                                                                                                             0,00 €

 

§ 2 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                         256.000,00 €
festgesetzt.

 

§ 3 Zinsumlagen

Es wird eine Zinsumlage
gemäß § 15 der Verbandssatzung in Höhe von                                                          1.611,00 €
festgesetzt.

 

§ 4 Verwaltungs- und Betriebskosten

Eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage
gemäß § 16 der Verbandssatzung wird festgesetzt:

für den übrigen Verwaltungshaushalt                                                                         76.938,00 €

 

§ 5 Kapitalumlage

Auf eine Kapitalumlage wird verzichtet.

 

 

Brackenheim, den 16.02.2017

Rolf Kieser

Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

 

 

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 10. Februar 2017, Aktenzeichen 11/902.41 / Sch die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß § 121 Abs. 2 GemO i. V. mit § 28 GKZ bestätigt.

Genehmigt wurde der auf 256.000 € festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite nach § 89 Abs. 2 GemO i.V.m. § 18 GKZ.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO i.V.m § 18 GKZ an 7 Arbeitstagen und zwar von Montag, 27. Februar 2017 bis Dienstag, 7. März 2017 je einschließlich bei der Stadtverwaltung Brackenheim, Finanzverwaltung, Marktplatz 1, Zimmer 201, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis:

Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die
     Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2.  der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 42 GemO wegen Gesetzwidrigkeit
     widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die
     Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der
     Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband
     Wirtschaftsförderung Zabergäu unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
      Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen
(§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg).

Brackenheim, 16.02.2017

gez. Rolf Kieser, Verbandsvorsitzender

instagram