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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Mitteilung des Landratsamts

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 13.02.2017 – 27.02.2017

Umweltgerechte Stickstoffdüngung 2017

 

Aufgrund der Witterungsverhältnisse 2016 ist der Gehalt an verfügbarem Stickstoff in den Böden im Frühjahr 2017 schwer abzuschätzen. Deshalb wird empfohlen, vor der ersten Stickstoffgabe eine Bodenprobe zu ziehen und auf Nitratstickstoff untersuchen zu lassen. In Wasserschutzgebieten sind dabei die Terminvorgaben der SchALVO zu beachten. Das Ergebnis mit Düngeempfehlung erhält der Landwirt dann innerhalb einer Woche.

 

Folgende Sammelstellen des Labors Bioplan sind für die Entgegennahme der Boden-proben und Materialausgabe im Rahmen des Nitratinformationsdienstes (NID) eingerichtet:

 

Labor Bioplan in Sinsheim; Firma BayWa in Heilbronn mit den Lagerhäusern Heilbronn, Ilsfeld, und Brackenheim sowie die Firma Heckel & Stein Landhandel GmbH in Leingarten. Für den Raum Möckmühl und Bad Friedrichshall nimmt Herr Günter Hediger, Möckmühl-Brandhölzle, die Proben entgegen. Tel. 0172 – 8643768. Im Raum Eppingen und Bad Rappenau  organisiert das Kraichgau Raiffeisenzentrum

den NID. Weitere in Baden-Württemberg zugelassene Laboratorien können beim Land-wirtschaftsamt erfragt werden.

 

Um eine aussagekräftige Düngeempfehlung zu bekommen, wurden vom LTZ Augustenberg folgende Beprobungszeiträume verbindlich festgelegt:

 

Fruchtarten

Beginn

Ende

Wintergetreide, Winterraps

01.02.

30.04.

Sommerungen

15.02.

30.04

Mais, normale Nmin-Methode

15.03.

30.06.

Mais, späte Nmin-Methode (in WSG) *

30.04.

30.06

Frühkartoffeln

01.02.

15.05.

Kartoffeln

15.02.

15.06.

Zuckerrüben

15.02.

31.05.

Sonnenblumen

01.03.

15.06.

Reben

15.03.

30.06.

 

 

* Zu Mais in Wasserschutzgebieten ist die späte Nmin-Methode (frühestens ab 4-Blattstadium) vorgeschrieben. Auf dem Probenbegleitblatt ist anzugeben, ob eine späte Nmin-Probe vorliegt.

 

Auf die Einhaltung einer lückenlosen Kühlung der Bodenproben ist dringend zu achten.

Neben Nitratuntersuchungen können auch Grundbodenuntersuchungen über die genannten Sammelstellen durchgeführt werden.

 

Für Rückfragen stehen am Landwirtschaftsamt folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Herr Klenk (Pflanzenproduktionsberater) 07131/994/7355, Herr Martins (WSG-Berater) 07131/994/7357.

 

 

Weitere Hinweise zur Düngung:

Alle nicht genannten Kulturen können jederzeit beprobt werden. Vor der Ausbringung  wesentlicher Stickstoffmengen sind  laut Düngeverordnung mindestens jährlich die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen vom Betrieb zu ermitteln

  • durch Untersuchung repräsentativer Proben,
  • durch Übernahme der NID-Werte aus den Wochenblättern, dem Internet oder
  • durch Anwendung von Berechnungs- und Schätzverfahren, die auf fachspezifischen Erkenntnissen beruhen.

Für eine aussagekräftige Düngungsempfehlung ist es wichtig, die Proben zeitnah zur geplanten Düngung zu ziehen. Stickstoff darf nicht gedüngt werden, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als 5 cm mit Schnee bedeckt ist.

 

Die Aufzeichnungen bezüglich der Düngung sind sieben Jahre nach Ablauf des Düngejahres aufzubewahren. Die Ergebnisse der SchALVO-Herbstaktion ersetzen nicht die von der SchALVO geforderten N-min Untersuchungen im Frühjahr.

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