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Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu vom 20. Dezember 2016

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 10.01.2017 – 24.01.2017

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu vom 20. Dezember 2016

 

2. Änderungssatzung

 

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), § 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) und des § 3 der Zweckverbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu am 20. Dezember 2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 6. März 2013 (2. Änderungssatzung) beschlossen:

 

 

§ 1

Satzungsänderung

 

Bei § 43 (Verbrauchsgebühren) wird Abs. 1 wie folgt geändert:

 

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 1,51 €.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Wirtschaftsförderung Zabergäu geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

Brackenheim, den 21. Dezember 2016

gez.

Rolf Kieser

Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

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