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Mitteilungsblatt Nordheim

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Grundsteuerfestsetzung 2017 durch öffentliche Bekanntgabe

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 12.01.2017 – 26.01.2017

Für die Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer 2017 in gleicher Höhe wie für das Jahr 2016 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

 

Eine gesonderte Festsetzung in einem schriftlichen Steuerbescheid ergeht nicht.

 

Der Inhalt des letzten Grundsteuerbescheides (Jahresbescheid bzw. Änderungsbescheid) gilt auch für das Jahr 2017 und zwar solange bis ein neuer schriftlicher Bescheid ergeht.

 

Diese Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung hat mit dem heutigen Tag die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Gemeinde Nordheim, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

 

 

Nordheim, den 02.01.2017

gez. Schiek

Bürgermeister

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