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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 29.11.2016 – 13.12.2016

Änderung der Bankverbindung zum 31.03.2017

 

Aufgrund geänderter Bankkonditionen für die Kontoführung wird das Girokonto des Finanzamts Heilbronn bei der Kreissparkasse Heilbronn zum 31.03.2017 aufgeläst.

 

Übwerweisungen an das Finanzamt Heilbronn sind danach nur noch auf folgendes Konto möglich:

Deutsche Bundesbank Filiale Stuttgart

IBAN: DE41 6000 0000 0062 0015 00

BIC:     MARKDEF1600

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Überweisungen, die nach dem genannten Termin noch auf das geschlossene Konto bei der Kreissparkasse Heilbronn vorgenommen werden, an die Einzahler zurück gebucht werden.

Eine wirksame Steuerzahlung ist in diesem Fall nicht erfolgt.

Muss die Zahlung erneut angewiesen werden und geht danach verspätet beim Finanzamt ein, fallen entsprechend Säumniszuschläge an.

 

Es wird daher empfholen, in Online-Banking-Programmen hinterlegte Daten sowie eventuell bestehende Daueraufträge bereits jetzt, spätestens jedoch bis zum 31.03.2017 entsprechend anzupassen.

 

Erteilte Einzugsermächtigungen sind von der Änderung nicht betroffen!

 

Ihr Finanzamt Heilbronn

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