Startseite> Sonstige Bekanntmachungen> Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat Dezember

Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat Dezember

Erfasst von: Görz, Bärbel | 01.12.2016 – 15.12.2016

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage ist im Monat Dezember folgendes zu beachten:

 

Verboten sind

Heilig Abend, 24.12.
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst
  dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören ab 17 Uhr

1. Weihnachtstag, 25.12.
- öffentliche Sportveranstaltungen bis 11 Uhr

Silvester, 31.12.
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst
  dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
  von 18 Uhr bis 21 Uhr

Generell an allen Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen:
- öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des
  Tages zu beeinträchtigen
- Treibjagden
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst
  dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören
- während den Hauptgottesdienstzeiten:
   - öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und
     Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar
     zu stören
   - alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
   - öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen
     öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird
- Messen und Märkte bis 11 Uhr
bg

instagram