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Mitteilungsblatt Nordheim

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Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung - Abwassersatzung - vom 18. November 2016

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.11.2016 – 08.12.2016

                                                                Gemeinde Nordheim                              

Kreis Heilbronn

 

Satzung

 

zur Änderung der Satzung über

die öffentliche Abwasserbeseitigung

- Abwassersatzung -

vom 18. November 2016

 

 

Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 18. November 2016 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung –Abwassersatzung- vom 14. Dezember 2015 beschlossen:

 

§1

 

§ 42 Abs. 1 und 2 erhält folgende neue Fassung:

 

(1)   Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt je m³ Abwasser                                      1,74 €

(2)   Die Niederschlagswassergebühr (§ 40 a) beträgt je m² versiegelte Fläche         0,38 €

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

 

Nordheim, den 18. November 2016

 

gez.

 

Schiek

Bürgermeister

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