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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21. Oktober 2016

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 27.10.2016 – 09.11.2016

Bekanntgaben

In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2016 wurde die Weiterverpachtung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten beschlossen.

Die Kindergartenferien im Kindergartenjahr 2017/2018 wurden wie folgt festgelegt:

Sommerferien von. 7. bis 25. August 2017, Weihnachtsferien vom 27. Dezember 2017 bis 5. Januar 2018.

Seit 2001 führt der Heilbronner Trollinger-Marathon durch Nordheim und Nordhausen. Ebenso lange sind die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, von den Vereinen, Kirchen, der Feuerwehr und die Mitarbeiter vom Bauhof und der Verwaltung am Lauf-Tag und davor aktiv. Solange sich weiterhin genügend Ehrenamtliche beteiligen, wird auch die Gemeindeverwaltung künftig die Arbeiten weiter koordinieren und unterstützen. Die Feuerwehr Nordheim wird sich jedoch ebenso wie jene aus Brackenheim und Lauffen künftig nicht mehr beteiligen.

 

Flächennutzungsplan wird aktualisiert

Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Nordheim-Neckarwestheim hat beschlossen, im Jahr 2017 den Flächennutzungsplan fortzuschreiben. Der Gemeinderat hat deshalb über die künftige Entwicklung des Gemeindegebiets und insbesondere über Anmeldung von Bauerwartungsflächen beraten.

Neben dem aktuellen Entwicklungszustand werden im Flächennutzungsplan sowohl künftige Flächen für die Bebauung, aber auch diejenigen, die von Bebauung freigehalten werden sollen, dargestellt.

 

Der Gemeinderat hat beschlossen, folgende Änderungen bei der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anzumelden:

  • Eine Bauerwartungsfläche für landwirtschaftliche Geräteschuppen im Gewann Rohräcker kann wegen Konflikt mit einer regionalen Grünzäsur, wegen bestehenden Stromleitungen und wegen der Nähe zu einem Naturdenkmal nicht realisiert werden. Sie soll daher gestrichen werden. Zusätzliche Sondergebiete (z.B. Gartenhausgebiete) sollen nicht ausgewiesen werden.
  • Die Grundzüge der bestehenden Biotopvernetzungskonzeption sowie die regionalen Grünzäsuren des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 sollen in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden. Damit möchte die Gemeinde klarstellen, welche Flächen grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, sondern langfristig vorrangig ökologische Zwecken dienen.
  • Nördlich der Querspange, direkt östlich anschließend an die Landesstraße L 1105 nach Leingarten, sollen ca. 6,2 ha Bauerwartungsland für gewerbliche Nutzung ausgewiesen werden.
  • Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Friedhof Nordheim, Baugebiet Märzenäcker, Querspange und Heilbronner Straße soll mit einem Teil von ca. 4,5 ha als Bauerwartungsland für Wohnbau ausgewiesen werden.
  • Weiteres Bauerwartungsland wird nicht ausgewiesen, obwohl die Gemeinde nach aktueller Bevölkerungsvorausrechnung dies könnte. Grundsätzlich sieht der Gemeinderat jedoch langfristig noch Flächenreserven. Diese sollen ohne rechtliche Wirkung im Flächennutzungsplan aufgezeigt werden. Diese Bereiche sind für Nordheim:

- im Gewann Schafäcker/Sturm zwischen Gewerbegebiet Schafhohle und der 
    Schwaigerner Straße
- die gesamte, bisher nicht als Bauerwartungsland ausgewiesene Fläche zwischen
   Bruchweg und der Querspange Nord,
- der Rotenberg und
- für Nordhausen ein Bereich nördlich des Baugebietes Geroldsgrund.
Ob, wann und ggf. welche Teilflächen von diesen Bereichen bei künftigen Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes tatsächlich Bauland werden sollen, ist völlig offen. Möglicher Weise ergeben sich durch Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden am aktuellen Verfahren wichtige Hinweise, die hierfür eine Rolle spielen können.

 

 

 

Die Pläne können auf der Homepage der Gemeinde Nordheim unter www.nordheim.de in einer vergrößerten Version angeschaut werden.

 

Nochmals der wichtige Hinweis: die Ausweisung von Bauerwartungsflächen im Flächennutzungsplan ist zwingende Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Der Flächennutzungsplan hat zunächst jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Es ergibt sich jedoch eine mittelbare Betroffenheit für Bauherren bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich, wenn die den Darstellungen des Fl

ächennutzungsplans widerspricht.

 

 

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Anwendung der Übergangsvorschrift bis 31.12.2020
Bisher mussten die Kommunen lediglich für ihre Betriebe gewerblicher Art, wie z.B. das Freibad, die Wasserversorgung, die öffentlichen Hallen usw.) die Umsatzsteuer aus den Entgelten für erbrachte Leistungen an das Finanzamt abführen. Durch eine Änderung im Steuerrecht sind nun ab dem kommenden Jahr grundsätzlich alle Leistungen von der Umsatzsteuerpflicht betroffen. Für die genaue Abgrenzung der steuerpflichtigen Bereiche hat der Gesetzgeber jedoch eine Übergangsfrist bis 31.12.2020 vorgesehen, in der die Kommunen nach alter Regelung (keine Umsatzsteuerabführung) weitermachen können. Diese Zeit muss nun für die genaue Abgrenzung zwischen rein hoheitlichen Tätigkeiten und umsatzsteuerrelevanten Tätigkeiten und Leistungen genutzt werden.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, von diesem „Optionsrecht“ Gebrauch zu machen und dies bis Jahresende dem Finanzamt mitzuteilen.

 

Annahme von Spenden
Folgende Spende wurden dankend an

genommen:

Von der Firma GST Brandschutz GbR, Obrigheim, 250 € für den Krippenneubau Südstraße.

 

Sonstiges und Anfragen

Starkregenmanagement;
Einschaltung eines Ingenieurbüros
Zunehmende Starkregenereignisse lassen es angezeigt erscheinen, die bisher schon vorliegenden Ergebnisse zu überprüfen und möglicher Weise unter aktuellen Gesichtspunkten neu zu bewerten. Diese Überprüfungen müssen durch ein Ingenieurbüro durchgeführt werden. Die nicht unerheblichen Kosten sind zu 70% förderfähig.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, hierzu ein Ingeniuerbüro zu beauftragen, sobald ein Förderung der Untersuchungen durch das Regierungspräsidium zugesagt ist.

 

DIe Regelungen für Plakatierung werden zunächst mit denen der Nachbarkommunen abgeglichen, bevor möglicher Weise Änderungen vorgenommen werden.

 

Anfragen aus der Mitte des Gemeinderats betrafen den Zaun um das Schulgelände der Kurt-von-Marval-Gemeinschaftsschule. Dieser ist nur nachts abgesperrt, tagsüber und auch an Wochenenden jedoch geöffnet, sodass der Spielplatz genutzt werden kann. Sobald als möglich wird der Bauhof weitere Fahrradständer am Bahnhof auf einer bereits vorbereiteten Fläche schaffen. Ob der Park-Ride-Platz am Bahnhof bestehen bleiben kann, ist leider noch unklar. Die Verwaltung bemüht sich derzeit bei der Bahn darum, die deshalb dort große Gefahren sieht, weil auf dem Platz zwei Abspannmasten für die Bahnoberleitung stehen.

Anfragen von Bürgern im Rah

men der Bürgerfragestunde bezogen sich auf gewünschte Maßnahmen zur Verhinderung des Überschwemmungsrisikos nach Starkregen, auf erhoffte Geschwindigkeitsbegrenzung in der Brackenheimer Straße und auf den Ausbau von Feldwegen in Nordheim.

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