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Mitteilungsblatt Nordheim

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Gemeinderatssitzung 21. Oktober 2016 - um was geht’s?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.10.2016 – 02.11.2016

Fortschreibung Flächennutzungsplan 2017

Mit einem Flächennutzungsplan soll die langfristige städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden. Diese Entwicklung erfolgt zweistufig und kennt die Planinstrumente Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Die Aufnahme einer Fläche in den Flächennutzungsplan ist grundsätzlich Voraussetzung dafür, diese Fläche später in ein Bebauungspanverfahren einzubeziehen. Man nennt den Flächennutzungsplan deshalb auch „vorbereitenden Bauleitplan“. Der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lauffen-Nordheim-Neckarwestheim soll fortgeschrieben werden. Der Gemeinderat wird sich insbesondere damit beschäftigen, welche Flächen für eine mögliche zukünftige Entwicklung im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden sollen.

 

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

Anwendung der Übergangsvorschrift bis 31.12.2020
Der Gesetzgeber hat die Umsatzbesteuerung der Kommunen grundlegend geändert. Waren bisher nur eindeutige gemeindliche „Unternehmen“ wie Eigenbetriebe, Betriebe gewerblicher Art oder auch GmbHs der Umsatzsteuerpflicht unterworfen, werden ab 2017 alle gemeindlichen Bereiche grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese neue Vorschrift erst zeitversetzt ab 1.1.2021 anzuwenden. Hierdurch soll den Gemeinden ausreichend Zeit gegeben werden, die sog. rein hoheitlichen Bereiche von den künftig hinzukommenden umsatzsteuerlichen Bereichen abzugrenzen. Der Gemeinderat hat über dieses Optionsrecht zu entscheiden, das dann dem Finanzamt gegenüber schriftlich erklärt werden muss.

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