Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12. September 2016

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12. September 2016

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.09.2016 – 29.09.2016

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Flurstück 10027, Mörikestraße 3;

Errichtung einer unterirdischen Zisterne

Die geplante Zisterne soll außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der Technische Ausschuss hat das notwendige Einvernehmen zur Befreiung erteilt.

 

Flurstück 10549, Rieslingstraße 20;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage

Die geringfügigen Überschreitungen im Bereich der Baugrenze und der zulässigen Grundflächenzahl wurden durch den Technischen Ausschuss befreit.

 

Flurstück 443, Seestraße 20;

Überdachung eines Fahrsilos zur Lagerung von Heu und Stroh
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Daher wurde das Einvernehmen unter der Bedingung erteilt, dass das Landwirtschaftsamt dem Landratsamt die Privilegierung bestätigt.

 

Flurstück 10564, Traminerweg 3;

Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage, einem Stellplatz und einem Schwimmbecken
Mit dem Gebäude und der Garage werden die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Lediglich das Schwimmbecken soll teilweise außerhalb des Baufensters errichtet werden. Aufgrund ausreichender Abstandsflächen hat sich der Technische Ausschuss dazu entschieden das erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

 

Flurstück 10519, Hausener Straße 75/1;

Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Das Wohnhausgebäude überschreitet mit der nördlichen Gebäudeecke die festgesetzte Baugrenze. Unter Beachtung des Umfangs und ausreichender Sichtverhältnisse im Kurvenbereich wurde das Einvernehmen zur Befreiung erteilt.

 

Flurstück 10466, Zimmerer Höhe 11;

Errichtung eines Gerätehauses

Das Gerätehäuschen soll an der Grenze und außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der Technische Ausschuss hat hierfür das Einvernehmen erteilt.

 

Flurstück 10555, Geroldsgrund 1;

Erstellung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und wurde dem Technischen Ausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Flurstück 10467, Zimmerer Höhe 9;

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im UG und 2 PKW-Stellplätzen

Das Vorhaben verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“. Der Technische Ausschuss hat über die Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenzahl sowie der maximalen Erdgeschossfußbodenhöhe beraten.

Nach ausführlicher Diskussion wurde beschlossen, das Einvernehmen für die Überschreitung der festgesetzten Erdgeschossfußbodenhöhe nicht zu erteilen.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.                                                                                                                                 os

instagram