Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Was fliegt denn da?

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 15.09.2016 – 29.09.2016

Immer mehr sind sie im Kommen, die sogenannten Drohnen. Um Modelle nutzen zu dürfen, die weniger als 5 kg wiegen und nicht mit einer Kamera ausgestattet sind, ist keine besondere Nutzungserlaubnis oder Schulung notwendig. Was aber darf man mit den Drohnen und was nicht? Der „Pilot“ muss ständigen Sichtkontakt zur Drohne besitzen, sie darf sich daher auf freier Fläche nicht weiter als 300 m entfernen. Außerdem sollte die Drohne nicht höher als 100 m aufsteigen. Aus Sicherheitsgründen sollte zudem darauf geachtet werden, dass genügend Abstand zu Menschen, Verkehrsflächen und Hochspannungsleitungen gehalten wird.

 

Wie sieht es aus, wenn die Drohnen eine Kamera besitzen? Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, gelten nicht als Flugmodell sondern als unbemanntes Flugfahrtsystem und unterliegen damit mehr Bestimmungen. Drohnen mit Kamera machen es verlockend leicht, gerade die Bereiche zu filmen, die normalerweise vor Blicken geschützt sind, wie beispielsweise den Garten der Nachbarn. Hier ist Achtung geboten, denn schnell kann es zu einem Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre kommen, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Nicht nur im Sinne einer guten Nachbarschaft, sondern auch um rechtliche Folgen zu vermeiden, sollte daher auf das Überfliegen von fremden Grundstücken verzichtet werden.

 

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