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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Mitteilung des Landratsamts

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 27.06.2016 – 11.07.2016

Artenschutz: Kosten und Zeitverlust vermeiden 

Zum Schutz verschiedener Tierarten kann es sehr lange dauern, bis bestehende Strukturen auf Grundstücken im Innen- und Außenbereich beseitigt werden dürfen. Vor allem während der Brut- und Überwinterungszeit können geschützte Tierarten einen Zeitplan weit hinauszögern, was oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb: Frühzeitig planen und rechtzeitig nachfragen.

 

Befinden sich auf einem Grundstück zum Beispiel Bäume, Hecken, ein Teich, Mauern/Trockenmauern, Raine, eine alte Scheune, ein altes Gebäude mit Dachstuhl oder ein Lagerplatz, ist der Artenschutz zu beachten. Es ist verboten, besonders geschützte Tiere zu stören, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße können das Wiederherstellen des Urzustands, Bußgelder und/oder Ausgleichsforderungen nach sich ziehen. 

 

Bei genehmigten Bauvorhaben dürfen Bäume und Hecken auf Baugrundstücken nur ausnahmsweise auch während der Schutzfrist vom 1. März bis 30. September gerodet werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Artenschutz nicht betroffen ist. Zum Beispiel dürfen sich keine Höhlen oder Nester in den Bäumen oder Hecken befinden. Grundsätzlich jedoch müssen die Schutzregelungen eingehalten werden.

 

Um aus der Verschiebung des Baubeginns resultierende finanzielle und organisatorische Nachteile zu vermeiden, sollte frühzeitig vor dem Beginn der Schutzfrist zur unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Kontakt aufgenommen wenden.

 

Landratsamt geschlossen

 

Wegen einer internen Veranstaltung ist das Landratsamt am Freitag, den 8. Juli, geschlossen. Das gilt nicht nur für das Hauptgebäude in der Lerchenstraße einschließlich der Zulassungsstelle, sondern auch für die Straßenmeistereien in Abstatt, Bad Rappenau-Bonfeld, Brackenheim und Neuenstadt sowie die Außenstellen des Forstamts in Eppingen und Neuenstadt.  

 

Tagesmütter und Tagesväter gesucht

 

Der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Landratsamtes sucht engagierte Tagesmütter oder Tagesväter, die Freude an der Arbeit mit Kindern haben und zuverlässig und belastbar sind. Sie sollten in der Tätigkeit als Tagesmutter/-vater eine langfristige Aufgabe sehen und sich vorstellen können, auf selbstständiger Basis zu arbeiten. Die Bereitschaft, sich durch Fortbildungen weiter zu qualifizieren und zur Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern, sollte ebenfalls mitgebracht werden.

 

Interessierte sind zu einer Informationsveranstaltung eingeladen am Donnerstag, den 7. Juli, von 9.30 bis 11 Uhr im Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, Raum U 22.

Anmeldung per Telefon: 07131 994-7373 oder per Mail an s.grossmann@landratsamt-heilbronn.de

 

 

Die Kirschen-Saison beginnt – Internet-Streuobstbörse nutzen

 

Der Landschaftserhaltungsverband für den Landkreis Heilbronn e.V. weist auf seine kostenlose „Streuobstbörse“ hin. Hier können Obstbäume zur Ernte angeboten werden - kostenlos oder gegen Entgelt. Und wer Erntemöglichkeiten sucht, kann sich hier informieren. Erforderlich ist die Angabe einer E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme. Die Freischaltung der Angebote kann einige Tage in Anspruch nehmen, weil die Eintragungen vor der Veröffentlichung überprüft werden. Die Aufgabe eines Inserats ist auch telefonisch möglich unter: 07131/994-299.  

 

Auch zum Kauf oder zur Verpachtung stehende Obstbaumgrundstücke können in der „Streuobstbörse“ angeboten und von Kauf- oder Pachtinteressenten angefragt werden.

 

Der Weg auf der Homepage des Landratsamts: www.landkreis-heilbronn.de > Suchbegriff „Streuobstbörse“ eingeben.

 

Ansprechpartner: Janina Heck und Ralf Wegerer, Telefon: 07131/994-299,

Mail: Janina.Heck@Landratsamt-Heilbronn.de
         Ralf.Wegerer@Landratsamt-Heilbronn.de

 

 

Neue Öffnungszeiten des Kreismedienzentrums

 

Ab 4. Juli ist das Kreismedienzentrum geöffnet:

 

Montag: 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr

Dienstag: 8 bis 13 Uhr (neu)

Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr

Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr

Freitag: 8 bis 13 Uhr

 

Der Medieneinwurf links neben dem Eingang des Kreismedienzentrums ist durchgehend während der Öffnungszeiten des Parkhauses möglich.

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