Mitteilungsblatt Nordheim
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Das Finanzamt Heilbronn informiert:
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.05.2016 – 03.06.2016
Erinnerung an Steuererklärung 2015:31. Mai ist Abgabefrist!
„Bitte denken Sie daran, Ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben“, so Andrea
Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Für Steuerbürgerinnen und
Steuerbürger, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, endet die Frist am
31. Mai 2016. Die geplante Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Juli soll
erstmals für die Steuererklärungen 2018 gelten.
Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, kann das Finanzamt einen
Verspätungszuschlag festsetzen. Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten
können hier ihren Ermessensspielraum nutzen. „Wenn Sie mehr Zeit brauchen,
zum Beispiel weil Ihnen noch Unterlagen fehlen, kann Ihnen das Finanzamt
auf Antrag ausnahmsweise eine Fristverlängerung einräumen“, erklärt
Oberfinanzpräsidentin Heck. Die neuen Regelungen zum Verspätungszuschlag
(§ 152 AO) gelten nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens
(Artikel 2 Nr. 2 des StModernG) erstmals für Steuererklärungen, die nach
dem 31. Dezember 2018 abzugeben sind, also zum Beispiel für die
Einkommensteuererklärung 2018.
Belege und Bescheinigungen müssen der Steuererklärung nur noch beigefügt
werden, wenn es gesetzlich erforderlich ist oder das Finanzamt sie anfordert.
„Damit wollen wir den Arbeits- und Kostenaufwand so gering wie möglich halten,
sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Finanzamt“, erläutert der Leiter des Finanzamts Heilbronn, LRD Ernst Frankenbach.
Schneller und einfacher ist es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das
ganze Verfahren wird damit beschleunigt, und die Steuerbürgerinnen und
Steuerbürger können im nächsten Jahr wieder auf ihren gespeicherten Daten
aufbauen.
Die vorausgefüllte Steuererklärung bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf die
Daten zuzugreifen, die den Finanzämtern bereits vorliegen, z. B. Lohnzahlungen
und Versicherungsbeiträge. „Das erleichtert Ihnen die Arbeit, denn Sie ersparen
sich das Abtippen“, so Heck. Weitere Informationen finden Sie unter
Bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung ist Ihnen das Finanzamt Heilbronn gerne behilflich
unter den Telefonnummern: 07131/104-3138 (Herr Weber)
07131/104-3138 (Herr Rudolf)