Startseite> Andere Ämter und Behörden> Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Das Finanzamt Heilbronn informiert:

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.05.2016 – 03.06.2016

Erinnerung an Steuererklärung 2015:31. Mai ist Abgabefrist!

 

„Bitte denken Sie daran, Ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben“, so Andrea

Heck, Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Für Steuerbürgerinnen und

Steuerbürger, die ihre Steuererklärung selbst ausfüllen, endet die Frist am

31. Mai 2016. Die geplante Verlängerung der Abgabefrist bis Ende Juli soll

erstmals für die Steuererklärungen 2018 gelten.

 

Wenn die Steuererklärung zu spät abgegeben wird, kann das Finanzamt einen

Verspätungszuschlag festsetzen. Die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten

können hier ihren Ermessensspielraum nutzen. „Wenn Sie mehr Zeit brauchen,

zum Beispiel weil Ihnen noch Unterlagen fehlen, kann Ihnen das Finanzamt

auf Antrag ausnahmsweise eine Fristverlängerung einräumen“, erklärt

Oberfinanzpräsidentin Heck. Die neuen Regelungen zum Verspätungszuschlag

(§ 152 AO) gelten nach dem derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens

(Artikel 2 Nr. 2 des StModernG) erstmals für Steuererklärungen, die nach

dem 31. Dezember 2018 abzugeben sind, also zum Beispiel für die

Einkommensteuererklärung 2018.

 

Belege und Bescheinigungen müssen der Steuererklärung nur noch beigefügt

werden, wenn es gesetzlich erforderlich ist oder das Finanzamt sie anfordert.

„Damit wollen wir den Arbeits- und Kostenaufwand so gering wie möglich halten,

sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Finanzamt“, erläutert der Leiter des Finanzamts Heilbronn, LRD Ernst Frankenbach.

 

Schneller und einfacher ist es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das

ganze Verfahren wird damit beschleunigt, und die Steuerbürgerinnen und

Steuerbürger können im nächsten Jahr wieder auf ihren gespeicherten Daten

aufbauen.

 

Die vorausgefüllte Steuererklärung bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf die

Daten zuzugreifen, die den Finanzämtern bereits vorliegen, z. B. Lohnzahlungen

und Versicherungsbeiträge. „Das erleichtert Ihnen die Arbeit, denn Sie ersparen

sich das Abtippen“, so Heck. Weitere Informationen finden Sie unter

www.elster.de/Belegabruf.

 

Bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung ist Ihnen das Finanzamt Heilbronn gerne behilflich

unter den Telefonnummern: 07131/104-3138 (Herr Weber)

                                                            07131/104-3138 (Herr Rudolf)

instagram