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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 13. Mai 2016

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 19.05.2016 – 02.06.2016

Bekanntgaben

In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am  22. April 2016 wurden keine förmlichen Beschlüsse gefasst, die bekannt zu geben wären.

 

Kindergartenangelegenheiten;

Erhöhung der Elternbeiträge zum 1.9.2016

Änderung der Benutzungsordnung der kommunalen Kindergärten

Im Haushaltsjahr 2016 wird für die gemeindlichen Kindergärten mit einem Defizit von voraussichtlich rund 1,7 Mio. Euro gerechnet.

Wenn im nächsten Jahr die neue Krippe in der Südstraße ganzjährig in Betrieb ist, wird der Fehlbetrag bei dieser wichtigen Gemeindeaufgabe noch größer sein. Dabei sind die millionenschweren Investitionen oder die kalkulatorischen Kosten bei dieser Rechnung gar nicht berücksichtigt. Ursache für die zuletzt eher steigende Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben sind insbesondere der steigende Personalbedarf und die Tariferhöhungen der zurückliegenden Zeit.

Angesichts dieser Tatsachen, die nächste Millioneninvestition für Sanierung und Erweiterung vom Altbauteil des Kindergartens Südstraße schon vor Augen, hatte sich der Gemeinderat mit den Elternbeiträgen zu befassen. Wie die meisten Kommunen, orientiert sich auch Nordheim für die täglich 6-stündigen Betreuungszeiten (wöchentlich dann logischer Weise 30 Stunden) zunächst an den Empfehlungen, die von den kommunalen und kirchlichen Landesverbänden zur Verfügung gestellt werden. Besonderheit diesmal: Wegen relativ starker weiterer Steigerung im kommenden Jahr wird den Gemeinden geraten, über einen angemessenen „Zwischenschritt“ nachzudenken. Das hat unser Gemeinderat gemacht; die nachstehende Übersicht zeigt die beschlossenen Grundbeiträge fürs kommende Kindergartenjahr und die schon prognostizierten weiteren Erhöhungen des nächsten Jahres.

 

Empfohlene Beiträge

1 Kind

2 Kinder

3 Kinder

4+ Kinder

Kindergarten (Ü 3) bisher

108

83

54

17

Kindergarten (Ü 3) ab Sommer 2016

115

87

58

19

Kindergarten (Ü 3) angekündigt für Sommer 2017

min. 119

min. 90

min. 60

min. 20

Krippe ( U 3) bisher

317

237

160

65

Krippe (U 3) ab Sommer 2016

335

249

169

67

Krippe (U 3) angekündigt für Sommer 2017

min. 348

min. 259

min. 176

min. 69

 

Wer in der ersten Einkommensgruppe ist, für den gelten (natürlich unter Berücksichtigung aller weiteren Regelungen) im kommenden Kindergartenjahr die fett gedruckten Beiträge, so der Beschluss des Gemeinderates. Der Einkommensgruppe über 2.400 Euro werden um 10 % höhere Beiträge zugemutet, der Einkommensgruppe über 3.000 Euro um 25 % höhere Beiträge.

Für die Ganztageskrippe (U 3) erhöht sich der Beitrag linear entsprechend der längeren Betreuungszeit, also bei voller Ausnutzung der maximal 50 Stunden Betreuungszeit pro Woche um 20/30-stel oder 66,6 %. Für den Ganztageskindergarten wurde (bei voller Nutzung der 50 Stunden) aufgrund der zusätzlichen Aufwendungen bisher ein Zuschlag von circa 30 % gegenüber den 6-stündigen Betreuungszeiten berechnet. Hier hat der Gemeinderat reduziert; der Zuschlag beträgt ab Sommer „nur noch“ 24 %. Insbesondere der erhebliche zusätzliche Aufwand für hauswirtschaftliche Tätigkeiten soll dadurch wenigstens teilweise gedeckt werden.

Von einer Bevorzugung der Krippe zu reden, verbietet sich angesichts der Höhe der für diese geltenden Beiträge zwar, faktisch ist es aber im Vergleich zum Ganztageskindergarten so. Das gilt auch dann, wenn durch die Reduzierung des Ganztagesaufschlages sich zum kommenden Kindergartenjahr beim Ganztageskindergarten keine Erhöhung ergibt; es gelten die bisherigen Beiträge weiter.

Um unterschiedlichen Bedürfnissen zu entsprechen, aber auch um die Eltern zu entlasten, werden soweit möglich flexible Nutzungen angeboten. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen werden Plätze in der Krippe „geteilt“ angeboten, also für 2 oder 3 Tage. Auch muss in der Ganztageskrippe keine bestimmte Anzahl von Nachmittagen gebucht werden. Die dadurch entstehenden Ausfälle sollen wenigstens teilweise durch eine 30-%-igen Aufschlag auf den zunächst linear reduzierten Beitrag abgemildert werden. Wer also nur 2 Tage bucht, bezahlt dafür 52 % des vollen Beitrages.

Im Ganztageskindergarten Ü 3 ist kein Platzsharing möglich und es müssen mindestens 3 Nachmittage gebucht werden. Pro nicht gebuchtem Nachmittag reduziert sich der Beitrag um 5 %.

Die Elternbeiträge für die tägliche Verpflegung, insbesondere bestehend aus dem Mittagessen einschließlich Getränken, wurden für U 3 und Ü 3 auf 60 Euro pro Monat festgelegt.

Entsprechend Erfahrungen und Vorgaben wurden auch die Regelungen der Benutzungsordnung aktualisiert.

Alle detaillierten Beiträge und Regelungen werden bis Ende der Woche im Internet veröffentlicht.

 

Schülerbetreuung;

Erhöhung der Elternbeiträge zum 1.9.2016

Änderung der Benutzungsordnung der kommunalen Schülerbetreuung

Die Beiträge für die vielfältigen Möglichkeiten der Schülerbetreuung wurden um 0,05 bzw. 0,10 Euro je Nutzungseinheit angehoben, das entspricht bei einem Kind in der Betreuung einer Steigerung von zwischen 2 und 4 %. Entsprechend wurden auch die Beiträge für die Ferienbetreuung verändert.

Alle detaillierten Beiträge und Regelungen werden bis Ende der Woche im Internet veröffentlicht.

 

Friedhofssatzung angepasst; Bestattungsgebühren erhöht

Die Rechtsaufsichtsbehörde und der Zuschussgeber Land kritisieren seit einiger Zeit die zu geringe Kostendeckung beim Bestattungswesen. Tatsächlich sind auch im Vergleich zu den Gebührensätzen umliegender Kommunen die unsrigen bisher teilweise sehr niedrig. Es entspricht also durchaus auch den Grundsätzen der Einnahmenbeschaffung, wenn konkrete Leistungen wenigstens teilweise berechnet werden. Andernfalls wäre letztlich deren Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln erforderlich. Vor diesem Hintergrund wurde die diffizile Kalkulation der Bestattungsgebühren an das ortsansässige Fachbüro Schmidt & Häuser vergeben. Nun hat der Gemeinderat sich ausführlich mit diesem Thema befasst und neue, überwiegend höhere Gebühren beschlossen.

Von besonderem Interesse sind dabei die Grabnutzungsgebühren. Um insgesamt die angestrebte verbesserte Kostendeckung zu erreichen, wurde dem Gemeinderat ein Berechnungsbeispiel vorgelegt, dass für diese Gebühren jeweils eine Kostendeckung von circa 50 % vorsah. Mehrheitlich wurde dann jedoch vom Gemeinderat einem Antrag der CDU-Fraktion  zugestimmt, der für alle Reihengräber eine Kostendeckung von circa 40 % ausweist. Als „Ausgleich“ wurde festgelegt, bei den Rasengräbern die über deren Laufzeit zu erbringenden Pflegeleistungen des Bauhofes vollständig einzufordern.

Die Verwaltungsgebühren bleiben unverändert; die Gebühren für Bestatter und Grabherstellung steigen nach Jahren entsprechend nachvollziehbaren tariflichen Entwicklungen um rund 8 %; die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle wurden verändert, im Ergebnis angehoben.

Verändert wurde auch die Friedhofsordnung. Neben überwiegend redaktionellen und begrifflichen Anpassungen wird künftig erlaubt sein, Verstorbene in Tüchern zu bestatten, wenn die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht.

Die vollständige neue Friedhofssatzung einschließlich dem Gebührenverzeichnis werden an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

 

Jahresrechnung 2015 mit positivem Ergebnis

Kämmerer Manfred Baier erläuterte dem Gemeinderat und den Zuhörern die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015. Auf die Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse dazu, die an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt sind, wird verwiesen.

Was ist eigentlich eine Jahresrechnung? Natürlich, es hat mit den Gemeindefinanzen zu tun. Die Jahresrechnung ist quasi die Bilanz der Gemeindewirtschaft eines Jahres. Mit ihr ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres nachzuweisen. Es ist vor allem Rechenschaft darüber abzulegen, ob der Haushaltsplan eingehalten worden ist. Dass die Planansätze nicht immer exakt einzuhalten sind, liegt auf der Hand. Oder wissen Sie z.B. heute schon, wie viel Geld Sie im nächsten Jahr für Reparaturen benötigen? Außerdem ist mit der Jahresrechnung darzulegen, ob bei Abweichungen von den Planansätzen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Rechenschaft ist einmal abzulegen gegenüber dem Gemeinderat, der die Jahresrechnung festzustellen hat, zum anderen auch gegenüber der Öffentlichkeit, weil der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung ortsüblich bekannt zu machen und die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen ist.

 

Was sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung 2015?

Zunächst zum Verwaltungshaushalt, der die laufenden Einnahmen und Ausgaben einer Gemeinde enthält:

Der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben wird als sog. Zuführungsrate dem Vermögenshaushalt „überlassen“ und dort zur Finanzierung der Investitionen der Gemeinde verwendet.

Für das Jahr 2015 beträgt diese Zuführungsrate 2.489.049 €. Bei der Aufstellung des Haushaltsplan wurde noch von einem Betrag in Höhe von 1.621.589 € ausgegangen. Diese erfreuliche Verbesserung um rd. die Hälfte hat verschiedene Gründe. Hauptgrund ist die auch 2015 fortdauernde positive Wirtschaftslage, die erneut ein deutliches Plus bei den Steuereinnahmen für die Kasse des Landes erbrachte. Über die Finanzzuweisungen wurde davon wieder ein Teil an die Gemeinden ausgeschüttet. Nordheim konnte sich über Mehreinnahmen von 122.288 € freuen. Aber auch bei den eigenen Steuereinnahmen, nämlich der Gewerbesteuer und bei den Gebühren und sonstigen Einnahmen, wie z.B. den Entwässerungsgebühren wurden zusammen 263.552 € mehr in die Gemeindekasse gespült.

Für die Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen, Gebäude, Straßen usw. wurden für 2015

245.710 € weniger ausgegeben als vorgesehen. Grund dafür waren vor allem die im Straßenunterhaltungs- und im Kanalbereich zwar bereitgestellten aber nicht abgerufenen Mittel. Die Mittel wurden für 2016 erneut eingeplant.

 

Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung der sog. Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt.

 

 

 

Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts (der die Ausgaben und die Einnahmen für die Investitionen der Gemeinde enthält) mussten durch die hohe Zuführungsrate und nicht mehr benötigte Mittel für bereits abgerechnete Bauvorhaben keine Mittel aus dem Rücklagentopf entnommen werden. Es konnten stattdessen sogar weitere 547.833 € zugeführt werden.

Wie sieht es mit den Schulden der Gemeinde aus?

Am 31.12.2015 betrug der Schuldenstand noch 500.976 €. Dies bedeutet  eine Verschuldung pro Einwohner von 63 €. Der Landesdurchschnitt lag für 2014 bei 348 €.

 

 

 

Jahresabschluss 2015 des Wasserwerks Nordheim
Vom Kämmerer der Gemeinde wurden die Zahlen zum Jahresabschluss 2015 des Wasserwerks vorgetragen. Das Wirtschaftsjahr schloss mit einem Gewinn von 69.835 € ab (Vorjahresgewinn 47.533 €). Die Steigerung hat ihren Grund vor allem durch höhere Wasserzinserlöse. Der Gewinn resultiert auch aus der Entscheidung des Gemeinderats vom 18.12.2009 ab 01.01.2010 die Gewinnerzielungsabsicht und gleichzeitig eine Konzessionsabgabenregelung einzuführen.

Die Gemeinde erhält nun vom Wasserwerk eine Konzessionsabgabe aus 2015 in Höhe von 62.831 €.

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2015  711.484 €. Dies entspricht 42,3 % der bereinigten Bilanzsumme.

Der Schuldenstand belief sich zum Jahresende auf  644.750 €, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 80 € entspricht. Der Landesdurchschnitt lag 2014 bei 531 €.

Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresgewinn an den Haushalt der Gemeinde abzuführen, stimmte der Gemeinderat zu. Auf die Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse dazu, die an anderer Stelle in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt sind, wird verwiesen.

 

 

Kindergarten Südstraße, Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Schreinerarbeiten (Innenausbau)

Die Firma Heinen aus Ilsfeld wird mit den Schreinerarbeiten für den Innenausbau der Kinderkirppe beauftragt.

 

Asylbewerber in Nordheim und Nordhausen

Vor Beginn der Gemeinderatssitzung hatten Gemeinderäte und Verwaltung die Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber in der Wiesenstraße in Nordhausen besucht und diese Gelegenheit auch dafür genutzt, mit den dort untergebrachten Menschen ins Gespräch zu kommen. Ein weiteres Mal wurde festgestellt, welch hervorragende ehrenamtliche Arbeit die Mitglieder des Arbeitskreises Asyl leisten.

 

Annahme von Spenden

Die Spende von Friedrich Kurz, Nordheim, über 100 € für die Jugendarbeit der Gemeinde wurde dankend angenommen.

 

 

Sonstiges und Anfragen, Bürgerfragestunde
Im Gemeinderat wurde die Aufstellung zusätzlicher Behälter für Hundekotbeutel befürwortet und außerdem für die Ortsdurchfahrt Nordhausen Geschwindigkeitskontrollen gefordert.

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