Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
Dieser Artikel befindet sich im Archiv!
Feststellung der Jahresrechnung 2015
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 19.05.2016 – 02.06.2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Nordheim hat am 13. Mai 2016 die Jahres-rechnung für das Kalenderjahr 2015 gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgestellt und folgenden Beschluss gefasst:
I. Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung
II. Haushaltsfremde Vorgänge
Einnahmen und Ausgaben 3.277.308,61 €
III. Gesamtanordnungssoll 35.214.558,79 €
IV. Vermögensübersicht
Stand zu Beginn des Stand zum Ende des
Haushaltsjahres Haushaltsjahres
1. Kapitalvermögen 894.376,96 € 894.376,96 €
2. Allgemeine Rücklage 2.039.029,84 € 2.586.862,77€
3. Kredite 519.440,32 € 500.976,32 €
4. Sondervermögen
von Marval`sche Stiftung 1.160.000,00 € 860.000,00 €
5. Sondervermögen
Eugen-Mehrer-Stiftung 278.075,01 € 279.187,59 €
V. Außerdem wird festgestellt,
1. dass beim kassenmässigen Abschluß eine
Ist-Mehreinnahme von 6.420.359,87 €
entsteht,
2. dass die Zuführungsrate des Verwaltungshaus-
halts an den Vermögenshaushalt 2.489.049,42 €
beträgt.
VI. Vom Rechenschaftsbericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
VII. Die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts werden gemäß § 84 der Gemeindeordnung genehmigt, soweit die Zustimmung des Gemeinderats zu wesentlichen Planabweichungen noch erforderlich ist.
Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wird gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg von Freitag, 20. Mai 2016, bis Dienstag, 31. Mai 2016 – je einschließlich – während der üblichen Dienststunden beim Bürgermeisteramt Nordheim, Rathaus-Nebengebäude, Zimmer 18, öffentlich ausgelegt.
Nordheim, den 17. Mai 2016
gez. Schiek
Bürgermeister