Mitteilungsblatt Nordheim
Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)
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Veröffentlichung von Personenstandsfällen
Erfasst von: Zimmermann, Sandra | 04.02.2016 – 18.02.2016
Veröffentlichung von Personenstandsfällen (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle)
Seit Inkrafttreten des Personenstandsänderungsgesetzes werden Mitteilungen über außerhalb Nordheims eingetretene sog. Personenstandsfälle (d.h. Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) von dem Standesamt am Ereignisort nur noch elektronisch übermittelt.
Mitteilungen an die Gemeinde über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle enthalten seitdem keinen Vermerk mehr, ob Eltern, Brautleute oder Hinterbliebene mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können diese Fälle deshalb in den Nordheimer Mitteilungen nicht veröffentlicht werden.
Sollten Sie die Veröffentlichung einer Geburt, Eheschließung oder eines Sterbefalles wünschen teilen Sie uns das telefonisch, schriftlich oder gerne auch per E-Mail mit (Tel. 07133/182-121, sandra.zimmermann@nordheim.de).
tm