Startseite> Sonstige Bekanntmachungen> Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat November

Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat November

Erfasst von: Görz, Bärbel | 05.10.2015 – 30.11.2015

Schutz der Sonn- und Feiertage im Monat November

 Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage ist im Monat November folgendes zu beachten:

 

Verboten sind

Allerheiligen

Volkstrauertag

Buß- und Bettag

-      öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 24 Uhr

-      Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften
        in   Wirtschaftsräumen von 3 Uhr bis 24 Uhr

 

Totengedenktag 

-      öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über
       den Schank-  und Speisebetrieb hinausgehen ab 3 Uhr

-      sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung
       des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft
       oder  Volksbildung dienen, ab 3 Uhr

-      öffentliche Sportveranstaltungen von 3 Uhr bis 13 Uhr

-      öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 24 Uhr

-      Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften
        in Wirtschaftsräumen von 3 bis 24 Uhr

 

Generell:

-      alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des
       Tages zu beeinträchtigen

-      Treibjagden

-      Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst
       dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören

-      während den Hauptgottesdienstzeiten:

       -      öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und
              Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar zu
              stören

       -      alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen

       -      öffentliche Veranstaltungen und Vergnügungen, zu denen
              öffentlich eingeladen oder für die Eintrittsgeld erhoben wird

-      Messen und Märkte bis 11 Uhr

-      öffentliche Tanzunterhaltungen von 3 Uhr bis 11 Uhr

tm

instagram