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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Melden Sie Adressänderungen und Hausverkäufe rechtzeitig dem Steueramt

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 30.09.2015 – 14.10.2015

Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der gültigen Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nordheim bei einem Mieterwechsel der Zählerstand von einem Gemeindebediensteten nicht abgelesen und auch keine Endabrechnung vom Steueramt erstellt wird. Dies ist ausschließlich eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Vermieter und Mieter.

Wird ein Gebäude verkauft, so sind beide Parteien verpflichtet, dies dem Steueramt mitzuteilen. Der gemeinsam abgelesene Zählerstand muss umgehend bei Frau Junker (Zimmer 16, Tel.: 182-131) gemeldet werden.

Nach § 49 Wasserversorgungssatzung haftet, wenn die rechtzeitige Anzeige schuldhaft versäumt wird, der bisherige Gebührenschuldner für den Wasserverbrauch, der auf den Zeitraum bis zum Eingang der Anzeige bei der Gemeinde entfällt.

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