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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Steuern werden fällig

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 05.08.2015 – 19.08.2015

Grundsteuer und Gewerbesteuer

Die dritte Abschlagszahlung ist jeweils am 15. August 2015 zur Zahlung fällig (ausgenommen Grundsteuerjahreszahler). Die Höhe der Steuer entnehmen Sie bitte aus dem letzten Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid. Sie erhalten nur bei Änderungen einen neuen Bescheid.

 

Damit Sie sich eventuelle Säumniszuschläge, Mahngebühren und den Weg zur Bank sparen können, empfehlen wir Ihnen uns eine Einzugsermächtigung zukommen zu lassen. Den Vordruck finden Sie unter www.nordheim.de.

Bei Zahlungspflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren beteiligt sind, wird bei Fälligkeit abgebucht. Die Übrigen werden gebeten, das jeweilige Buchungszeichen (z.B.: 5.0100.000000.0.) anzugeben.

 

Hinweis: Eine bereits erteilte Einzugsermächtigung kann nicht automatisch auf neue oder weitere Abgabearten oder Buchungszeichen übernommen werden. Wenn dies gewünscht wird, müssen Sie es deutlich mitteilen.  

 

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