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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Des einen Freud, ...

Erfasst von: Görz, Bärbel | 31.07.2015 – 14.08.2015

…des Andern Leid" - dieses, für so viele Bereiche des täglichen Lebens zutreffende Sprichwort gilt auch für das gesellschaftliche Miteinander von Tierfreunden einerseits und Menschen mit anderen Interessen.

Beim Bürgermeisteramt Nordheim gehen nahezu täglich Klagen über allerlei Vorkommnisse in Zusammenhang mit Hunden ein. Weil es nicht immer gelingt, mit den betreffenden Hundehaltern ins direkte Gespräch zu kommen, hoffen wir auf Ihr Verständnis und wenden uns deshalb heute an Sie alle – unabhängig davon, ob Sie sich von den folgenden Ausführungen angesprochen fühlen müssen oder nicht.

Ältere Menschen, Radfahrer, Jogger, Inliner und kleinere Kinder fühlen sich nicht immer wohl, wenn frei umher laufende Hunde mehr oder weniger freundlich kläffend an ihnen hochspringen, sie je nach Größe (des Hundes bzw. des Kindes) fast umstoßen und vielleicht sogar noch Kleidung, o.ä. beschmutzen. Insbesondere aus diesem Grund gilt in Nordheim und Nordhausen Leinenpflicht im gesamten Gemeindegebiet.

Und dann ist da noch die Sache mit dem Häufchen. Selbstverständlich muss Ihr Hund irgendwo sein Geschäft verrichten – die Frage ist nur, ob dies wirklich vor oder in Privatgrundstücken bzw. in den gemeindlichen Grünanlagen sein muss, die bei gutem Wetter gern genutzte Aufenthaltsbereiche sind und auch vielfach als Spielflächen genutzt werden. Wie wenig appetitlich und außerdem gesundheitsschädlich es ist, wenn die Mitarbeiter der Gemeindegärtnerei z.B. beim Rasenmähen ein solches Häufchen aufwirbeln und einatmen, ist sicherlich nachvollziehbar. Dass Hundekot auf Kinderspielplätzen überhaupt nichts verloren hat, versteht sich von selbst.

Doch wohin mit Fiffi`s Hinterlassenschaft? Die Gemeinde Nordheim stellt kostenlos allen Hundehalterinnen und Hundehaltern sogenannte Hundekot-Entsorgungsbeutel zur Verfügung, die Sie bitte beim Spaziergang mit Ihrem Hund bei sich tragen und bei Bedarf auch einsetzen. Den vollen Behälter können Sie dann in den nächstgelegenen (öffentlichen) Mülleimer einwerfen – noch besser wäre es natürlich, wenn Sie ihn mit nach Hause nehmen würden und dort in den eigenen Mülleimer werfen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe – Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbilds der Gemeinde Nordheim.

tm


 

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