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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Sie wollen einen Container, ein Gerüst, ... aufstellen?

Erfasst von: Görz, Bärbel | 31.07.2015 – 14.08.2015

Nach § 16 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg bedarf die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus einer Sondernutzungserlaubnis.

Wer also z.B. für den Bau oder die Renovierung seines "Häusles" einen Container, ein Gerüst oder gar einen Baukran auf den Gehweg oder die Straße stellen möchte oder dort Baumaterial ablagern will, muss hierfür im Besitz einer Erlaubnis durch die Gemeinde Nordheim sein - auch wenn die Beanspruchung der öffentlichen Fläche nur für kurze Zeit notwendig ist. Für die Anordnung der damit zusammenhängenden Straßen- bzw. Gehwegsperrung ist für Gemeindestraßen die Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt Lauffen a.N. und für Landes- und Kreisstraßen das Landratsamt Heilbronn zuständig. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgermeisteramt Nordheim, Ordnungsamt.

tm

 

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