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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Widerrechtliches Abstellen von Autowracks

Erfasst von: Görz, Bärbel | 31.07.2015 – 14.08.2015

Es muss immer wieder festgestellt werden, dass vereinzelt Autobesitzer ihre ausgedienten oder abgemeldeten Fahrzeuge an Straßen oder auf öffentlichen Parkplätzen abstellen.

Wir weisen darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist und als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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