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Mitteilungsblatt Nordheim

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Was tun, wenn Nachbar's Grundstück so aussieht?

Erfasst von: Görz, Bärbel | 31.07.2015 – 14.08.2015

Grundstückspflege
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Gemeinde im Falle nicht gepflegter Grundstücke keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die verantwortlichen Grundstückseigentümer mehr hat. Zur Begründung der schon vor Jahren erfolgten Änderung des Naturschutzgesetzes hatte das Umweltministerium von Baden-Württemberg damals mitgeteilt: 

„Die Vorschrift über die Grundstückspflege im Siedlungsbereich hat in der Praxis kaum eine Rolle gespielt. Sie ist aufgrund der heutigen ökologischen Erkenntnisse entbehrlich, insbesondere nachdem sie häufig zu Missverständnissen geführt hat. Manche Eigentümer und Berechtigten waren der Meinung, das Gesetz verpflichte zu einer intensiven, ökologisch nicht erwünschten Pflege. Soweit die Bewirtschaftung von Grundstücken im Siedlungsbereich nachbarliche Interessen beeinträchtigt, sind die Vorschriften des Zivilrechts und des Nachbarrechtsgesetzes einschlägig.“ 

Ungeachtet dessen empfiehlt die Gemeinde aber dennoch allen Grundstückseigentümern, im Interesse gut nachbarschaftlicher Beziehungen unbebaute Grundstücke regelmäßig abzumähen und so zu pflegen (d.h. Bäume, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden), dass das Nachbar-Grundstück nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

tm

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