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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20. Juli 2015

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 22.07.2015 – 05.08.2015

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bekanntgaben

In der Waldenserstraße 29 soll eine Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in eine Beherbergungsstätte erfolgen. Dieses Vorhaben wurde bereits im Technischen Ausschuss behandelt. Eine Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde jedoch zurückgestellt. Da vom Landratsamt in der bevorstehenden Baugenehmigung keine nennenswerten Auflagen vorgesehen sind, wurde diese nun vom Technischen Ausschuss erteilt.

 

Bausachen

 

a)  Flurstück 9866, Klosterstraße 34/1;

      Erstellung eines Carports mit Abstellraum und Erweiterung
      des bestehenden Balkons

      In der Klosterstraße 34/1 soll ein Carport mit Abstellraum erstellt sowie der 
      bestehende Balkon erweitert werden. Das Vorhaben befindet sich im 
      Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt“ und verstößt gegen
      dessen Festsetzungen bezüglich des Baufensters. Dieses wird sowohl durch den
      Carport als auch die Balkonerweiterung überschritten. Außerdem wird mit dem 
      Carport kein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten. Der Technische
      Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen
      unter der Bedingung, dass mit den Stützen des Carports mindestens ein Meter und
      mit dem Dachvorsprung mindestens ein halber Meter Abstand zur öffentlichen
      Verkehrsfläche eingehalten wird.

 

 

b)  Flurstück 2471, Bussardring 7;
      Errichtung eines Carports
     
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 
       „Geroldsgrund II“. Der Carport überschreitet das Baufenster. Der Technische
      Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

 

c)  Flurstück 1286/1, Karl-Heinrich-Straße 9;
     Erteilung einer sanierungsrechtlichen Erlaubnis
     
In der Karl-Heinrich-Straße 9 soll der Wohn- und Essbereich des bestehenden
      Wohnhauses erweitert werden. Dafür ist keine baurechtliche, jedoch eine
      sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese wurde vom Technischen
      Ausschuss erteilt.

 

 

d)  Flurstück 5492/15, Schafhohle 1;
      Errichtung von 3 Fahnenmasten zu Werbezwecken

      Die Fahnenmasten sollen außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der
      Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen.

 

 

e)  Flurstück 2345, Wartbergstraße 50;
      Anbaubalkon als Terrassenüberdachung über die
      bestehende Terrasse
     
In der Wartbergstraße 50 soll ein Anbaubalkon als Terrassenüberdachung über die
      bestehende Terrasse errichtet werden. Dieser soll sich außerhalb des Baufensters
      befinden. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
      gemeindliche Einvernehmen.

 

 

f)   Flurstück 1815/3, Königsberger Straße 3;

      Einbau von Dachgauben, Versetzen einer Außenwand,
      Einbau einer Zisterne und Bau einer Doppelgarage;

      Bauvoranfrage

      Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
      liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
      Außerdem entstehen Verstöße gegen Festsetzungen des Bebauungsplans. Ein
      Einfügen wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das erforderliche
      gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

 

g)  Flurstück 606, Wiesenstraße 11;

      Neubau von Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise,

      Geänderte Ausführung

      Die Baugenehmigung für den Neubau der Asylbewerberunterkunft ist bereits
      erteilt. Da die Beschaffung der Container in der bisherigen Größenordnung
      Probleme bereitet, sollen nun kleinere, aber dafür mehr Container aufgestellt
      werden. Die Außenabmessungen des Gebäudes sind gleich beziehungsweise sogar
      etwas geringer. Dadurch könnten 62 Asylbewerber untergebracht werden.
      Tatsächlich soll die Asylbewerberunterkunft jedoch, wie bisher vorgesehen, vorerst
      nur mit 52 Personen belegt werden. Der Technische Ausschuss stimmte der
      geänderten Ausführung zu und erteilte das erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen.

 

 

h)  Flurstück 10439, Silvanerweg 27;

      Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Doppelgarage

       Im Silvanerweg 27 soll ein Einfamilienhaus mit Carport und Doppelgarage erstellt
       werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
       Bebauungsplans „Nordheim Süd-West II“ und verstößt gegen dessen
       Festsetzungen. Im Bebauungsplan ist eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Es
       entsteht ein weiteres Vollgeschoss. Die zulässige Traufhöhe wird mit dem Giebel
       überschritten. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung
       erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

 

Treppen im Bereich Uhlandstraße zur Panoramastraße
und in der Hausener Straße zum Geißbühl

Die Treppen von der Uhlandstraße zur Panoramastraße und von der Hausener Straße in den Geißbühl zum Schulzentrum sollten saniert werden. Bereits seit über 30 Jahren sind beide Treppen ohne größere Instandsetzungsarbeiten in Betrieb. Mit einem Überzug aus Epoxidharz soll nun vor allem die Betriebs- und Rutschsicherheit der Stufen wiederhergestellt werden. Da es für dieses hochwertige Reparaturverfahren nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von Anbietern gibt, ermächtigte der Technische Ausschuss die Verwaltung, im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote zur Sanierung dieser beiden Treppen einzuholen und entsprechend zu vergeben.

 

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

 

Schä

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