Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 20. Juli 2015
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 22.07.2015 – 05.08.2015
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bekanntgaben
In der Waldenserstraße 29 soll eine Nutzungsänderung eines Wohngebäudes in eine Beherbergungsstätte erfolgen. Dieses Vorhaben wurde bereits im Technischen Ausschuss behandelt. Eine Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung wurde jedoch zurückgestellt. Da vom Landratsamt in der bevorstehenden Baugenehmigung keine nennenswerten Auflagen vorgesehen sind, wurde diese nun vom Technischen Ausschuss erteilt.
Bausachen
a) Flurstück 9866, Klosterstraße 34/1;
Erstellung eines Carports mit Abstellraum und Erweiterung
des bestehenden Balkons
In der Klosterstraße 34/1 soll ein Carport mit Abstellraum erstellt sowie der
bestehende Balkon erweitert werden. Das Vorhaben befindet sich im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hofstatt“ und verstößt gegen
dessen Festsetzungen bezüglich des Baufensters. Dieses wird sowohl durch den
Carport als auch die Balkonerweiterung überschritten. Außerdem wird mit dem
Carport kein Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten. Der Technische
Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen
unter der Bedingung, dass mit den Stützen des Carports mindestens ein Meter und
mit dem Dachvorsprung mindestens ein halber Meter Abstand zur öffentlichen
Verkehrsfläche eingehalten wird.
b) Flurstück 2471, Bussardring 7;
Errichtung eines Carports
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans
„Geroldsgrund II“. Der Carport überschreitet das Baufenster. Der Technische
Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
c) Flurstück 1286/1, Karl-Heinrich-Straße 9;
Erteilung einer sanierungsrechtlichen Erlaubnis
In der Karl-Heinrich-Straße 9 soll der Wohn- und Essbereich des bestehenden
Wohnhauses erweitert werden. Dafür ist keine baurechtliche, jedoch eine
sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese wurde vom Technischen
Ausschuss erteilt.
d) Flurstück 5492/15, Schafhohle 1;
Errichtung von 3 Fahnenmasten zu Werbezwecken
Die Fahnenmasten sollen außerhalb des Baufensters errichtet werden. Der
Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen.
e) Flurstück 2345, Wartbergstraße 50;
Anbaubalkon als Terrassenüberdachung über die
bestehende Terrasse
In der Wartbergstraße 50 soll ein Anbaubalkon als Terrassenüberdachung über die
bestehende Terrasse errichtet werden. Dieser soll sich außerhalb des Baufensters
befinden. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
gemeindliche Einvernehmen.
f) Flurstück 1815/3, Königsberger Straße 3;
Einbau von Dachgauben, Versetzen einer Außenwand,
Einbau einer Zisterne und Bau einer Doppelgarage;
Bauvoranfrage
Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans
liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt.
Außerdem entstehen Verstöße gegen Festsetzungen des Bebauungsplans. Ein
Einfügen wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das erforderliche
gemeindliche Einvernehmen erteilt.
g) Flurstück 606, Wiesenstraße 11;
Neubau von Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise,
Geänderte Ausführung
Die Baugenehmigung für den Neubau der Asylbewerberunterkunft ist bereits
erteilt. Da die Beschaffung der Container in der bisherigen Größenordnung
Probleme bereitet, sollen nun kleinere, aber dafür mehr Container aufgestellt
werden. Die Außenabmessungen des Gebäudes sind gleich beziehungsweise sogar
etwas geringer. Dadurch könnten 62 Asylbewerber untergebracht werden.
Tatsächlich soll die Asylbewerberunterkunft jedoch, wie bisher vorgesehen, vorerst
nur mit 52 Personen belegt werden. Der Technische Ausschuss stimmte der
geänderten Ausführung zu und erteilte das erforderliche gemeindliche
Einvernehmen.
h) Flurstück 10439, Silvanerweg 27;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Doppelgarage
Im Silvanerweg 27 soll ein Einfamilienhaus mit Carport und Doppelgarage erstellt
werden. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans „Nordheim Süd-West II“ und verstößt gegen dessen
Festsetzungen. Im Bebauungsplan ist eine eingeschossige Bauweise festgesetzt. Es
entsteht ein weiteres Vollgeschoss. Die zulässige Traufhöhe wird mit dem Giebel
überschritten. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung
erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
Treppen im Bereich Uhlandstraße zur Panoramastraße
und in der Hausener Straße zum Geißbühl
Die Treppen von der Uhlandstraße zur Panoramastraße und von der Hausener Straße in den Geißbühl zum Schulzentrum sollten saniert werden. Bereits seit über 30 Jahren sind beide Treppen ohne größere Instandsetzungsarbeiten in Betrieb. Mit einem Überzug aus Epoxidharz soll nun vor allem die Betriebs- und Rutschsicherheit der Stufen wiederhergestellt werden. Da es für dieses hochwertige Reparaturverfahren nur eine sehr eingeschränkte Anzahl von Anbietern gibt, ermächtigte der Technische Ausschuss die Verwaltung, im Rahmen einer freihändigen Vergabe Angebote zur Sanierung dieser beiden Treppen einzuholen und entsprechend zu vergeben.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
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