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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Steuern werden fällig

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.06.2015 – 08.07.2015

Wasserzins

Die zweite Abschlagszahlung ist zum 30. Juni 2015 fällig. Die genaue Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung. Neue Kunden, die bisher keine Verbrauchsabrechnung über Wasserzins- und Entwässerungsgebühren erhalten haben, können ihre Abschläge aus einer an sie ergangenen Abschlagsmittelung entnehmen. Für Abschlagszahlungen ergeht kein gesonderter Bescheid.

 

Damit Sie sich eventuelle Säumniszuschläge, Mahngebühren und den Weg zur Bank sparen können, empfehlen wir Ihnen uns eine Einzugsermächtigung zukommen zu lassen. Den Vordruck finden Sie unter www.nordheim.de.

Bei Zahlungspflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren beteiligt sind, wird bei Fälligkeit abgebucht. Die Übrigen werden gebeten, das jeweilige Buchungszeichen (z.B.: 5.0100.000000.0.) anzugeben.

 

Hinweis: Eine bereits erteilte Einzugsermächtigung kann nicht automatisch auf neue oder weitere Abgabearten oder Buchungszeichen übernommen werden. Wenn dies gewünscht wird, müssen Sie es deutlich mitteilen.

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