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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Grundsteuer für Jahreszahler fällig

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.06.2015 – 08.07.2015

Die Grundsteuer für Jahreszahler ist zum 01. Juli 2015 zur Zahlung fällig. Die Höhe der Steuer entnehmen Sie bitte aus dem letzten Grundsteuerbescheid. Sie erhalten nur bei Änderungen einen neuen Bescheid.

 

Damit Sie sich eventuelle Säumniszuschläge, Mahngebühren und den Weg zur Bank sparen, empfehlen wir Ihnen uns eine Einzugsermächtigung zukommen zu lassen. Den Vordruck finden Sie unter www.nordheim.de.

Bei Zahlungspflichtigen, die bereits am Einzugsverfahren beteiligt sind, wird bei Fälligkeit abgebucht. Die Übrigen werden gebeten, das jeweilige Buchungszeichen (z.B.: 5.0100.000000.0.) anzugeben.

 

Hinweis: Eine bereits erteilte Einzugsermächtigung kann nicht automatisch auf neue oder weitere Abgabearten oder Buchungszeichen übernommen werden. Wenn dies gewünscht wird, müssen Sie es deutlich mitteilen.

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