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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13. Mai 2015

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 20.05.2015 – 03.06.2015

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausachen

a)  Flurstück 3789, Bahnhofstraße 82;
      Hofüberdachung als PKW-Abstellplatz; Bauvoranfrage

       Auf dem Baugrundstück soll ein überdachter Abstellplatz entstehen.
       Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
       Bebauungsplanes liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
       Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde bejaht und das
       gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

b)  Flurstück 4129, Uhlandstraße 2 und Flurstück 4133,
      Panoramastraße 7; Neubau von 5 + 6 Eigentumswohnungen
      mit 4 Garagenstellplätzen, 6 Stellplätzen im Carport und
      7 Stellplätzen im Freien

      Das Vorhaben lag bereits vor Wochen dem Technischen Ausschuss
      zur Entscheidung vor. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen
      versagt. Der Bauherr hat daraufhin seine Planung überarbeitet.
      Bezüglich des Vorhabens an der Panoramastraße wurde aufgrund der 
      geänderten Planung das gemeindliche Einvernehmen für erforderliche
      Befreiungen erteilt.

      Das Vorhaben an der Uhlandstraße liegt nicht im Geltungsbereich
      eines qualifizierten Bebauungsplanes. Es war daher darüber zu
      entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies 
      wurde vom technischen Ausschuss mehrheitlich verneint und ein
      gemeindliches Einvernehmen versagt.

 

c)  Flurstück 27, Waldenserstraße 29;
      Nutzungsänderung von Wohngebäude in eine 
      Beherbergungsstätte für max. 12 Personen
      Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
      Der Technische Ausschuss nahm daher lediglich Kenntnis. Eine 
      Entscheidung über eine sanierungsrechtliche Genehmigung wurde bis
      zur Vorlage aussagekräftiger Bauunterlagen, aus denen hervor geht, ob
      die geplante Nutzungsänderung zu baulichen Veränderungen führt,
       zurück gestellt.

 

d)  Flurstück 2501, Wartbergstraße 27;
      Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage

       Das Gebäude selbst entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes.
       Lediglich Garage und Stellplätze sollen außerhalb des Baufensters
       erstellt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das hierfür
       erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

e)  Flurstücke 18/8, 18/9 und 412/15, Schwaigerner Straße 41;
      Neubau eines Wohnhauses; Bauvoranfrage

      In der letzten Sitzung wurde eine Entscheidung über das Vorhaben bis
      zur Vorlage aussagekräftiger Pläne zurückgestellt. Aufgrund der
      mittlerweile ergänzten Pläne erteilte der Technische Ausschuss das
      gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass der spätere
       Bauantrag die vorgegebene Baulinie einhält und die in der
      Straßenabwicklung dargestellten Höhen eingehalten werden.

 

f)   Flurstück 412/15, Schwaigerner Straße 41;
      Abbruch von Gebäudeteilen

       Vom Abbruch von Gebäudeteilen nahm der Technische Ausschuss 
       Kenntnis.

 

Antrag auf Genehmigung einer Erdauffüllung auf dem Grundstück 6380, Gewann „Hinteres Katzental“

Im Außenbereich soll ein landwirtschaftliches Grundstück zur Bodenverbesserung aufgefüllt werden. Der Technische Ausschuss erteilte das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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