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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. April 2015

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 22.04.2015 – 06.05.2015

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

  

Bausachen

a) Flurstück 4073/1, Heilbronner Straße 14/1 und 14/2;
     Abriss des bestehenden Wohnhauses mit Scheunenanlage
     und Errichtung eines Doppelwohnhauses mit einer Garage für 
     landwirtschaftliche Fahrzeuge
     Die bestehende Doppelhaushälfte an der Heilbronner Straße soll 
     abgerissen und durch einen Neubau mit Garage ersetzt werden. Das 
     Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten  
     Bebauungsplans, sondern in einem sogenannten „im Zusammenhang 
     bebauten Ortsteil“. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in
     die Umgebungsbebauung einfügt.

     Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das erforderliche
     gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.

 

 

b) Flurstück 993/2, Hörnlestraße 10;
     Errichtung einer Außensauna

     Im nördlichen Grundstücksteil soll eine Außensauna errichtet werden. 
     Die Planung verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes, 
     da die Sauna außerhalb des Baufensters errichtet werden soll. Eine
      hierzu erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des
     Bebauungsplanes wurde vom Technischen Ausschuss unter der 
     Bedingung erteilt, dass mit der Sauna ein Grenzabstand von 1 Meter
      zum nördlich verlaufenden Feldweg eingehalten wird. Weiter ist die in
      diesem Bereich vorhandene Hecke zu erhalten, abgehende Pflanzen
      sind zu ersetzen.

 

c) Flurstücke 18/8, 18/9 und 412/15, Schwaigerner Straße 41;
     Neubau eines Wohnhauses; Bauvoranfrage
     An der Schwaigerner Straße sollen bisher gewerblich genutzte Bauteile 
     abgebrochen und durch ein Mehrfamilienwohnhaus ersetzt werden. Da
      das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
      Bebauungsplanes liegt ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die
      Umgebungsbebauung einfügt. Die vorgelegten Planunterlagen wurden
      vom Technischen Ausschuss jedoch als nicht beurteilungsfähig
      angesehen und eine Entscheidung bis zur Vorlage aussagekräftiger
      Unterlagen zurück gestellt.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

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