Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 15. April 2015
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 22.04.2015 – 06.05.2015
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausachen
a) Flurstück 4073/1, Heilbronner Straße 14/1 und 14/2;
Abriss des bestehenden Wohnhauses mit Scheunenanlage
und Errichtung eines Doppelwohnhauses mit einer Garage für
landwirtschaftliche Fahrzeuge
Die bestehende Doppelhaushälfte an der Heilbronner Straße soll
abgerissen und durch einen Neubau mit Garage ersetzt werden. Das
Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans, sondern in einem sogenannten „im Zusammenhang
bebauten Ortsteil“. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in
die Umgebungsbebauung einfügt.
Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das erforderliche
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erteilt.
b) Flurstück 993/2, Hörnlestraße 10;
Errichtung einer Außensauna
Im nördlichen Grundstücksteil soll eine Außensauna errichtet werden.
Die Planung verstößt gegen die Festsetzungen des Bebauungsplanes,
da die Sauna außerhalb des Baufensters errichtet werden soll. Eine
hierzu erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wurde vom Technischen Ausschuss unter der
Bedingung erteilt, dass mit der Sauna ein Grenzabstand von 1 Meter
zum nördlich verlaufenden Feldweg eingehalten wird. Weiter ist die in
diesem Bereich vorhandene Hecke zu erhalten, abgehende Pflanzen
sind zu ersetzen.
c) Flurstücke 18/8, 18/9 und 412/15, Schwaigerner Straße 41;
Neubau eines Wohnhauses; Bauvoranfrage
An der Schwaigerner Straße sollen bisher gewerblich genutzte Bauteile
abgebrochen und durch ein Mehrfamilienwohnhaus ersetzt werden. Da
das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplanes liegt ist darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Die vorgelegten Planunterlagen wurden
vom Technischen Ausschuss jedoch als nicht beurteilungsfähig
angesehen und eine Entscheidung bis zur Vorlage aussagekräftiger
Unterlagen zurück gestellt.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.