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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Ab sofort gilt „Tempo 30“ in den Ortsdurchfahrten von Nordheim und Nordhausen

Erfasst von: Görz, Bärbel | 27.03.2015 – 10.04.2015

Zur Erinnerung: in Zusammenhang mit der Beratung und Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Nordheim hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26. September 2014 beschlossen, für bestimmte, von Verkehrslärm besonders betroffene Teilbereiche der Ortsdurchfahrten von Nordheim und Nordhausen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beantragen (Anm.: wir berichteten hierüber).

Dieser Tage traf nun das lang erwartete OK des Regierungspräsidiums Stuttgart ein und die Straßenmeisterei Brackenheim konnte die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnete Beschilderung anbringen.

In Nordhausen gilt Tempo 30 zwischen der Bushaltestelle Oststraße und der Brücke Zabergäustraße und zwar deshalb ganztags, weil an den direkt an die Ortsdurchfahrt angrenzenden Häusern derart hohe Lärmwerte gemessen wurden, dass eine solche Maßnahme dringend geboten war.


30 Nordhausen

 

In Nordheim gilt Tempo 30 auf der Landesstraße L 1106 für den Bereich zwi-schen Kreuzung Brackenheimer Straße/Großgartacher Straße/ Hauptstraße/ Talstraße und Einmündung Lerchenstraße und zwar in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die zeitliche Beschränkung des Tempolimits rührt daher, dass „nur“ die in den Nachtstunden gemessenen Lärmwerte dies rechtfertigen. Die im restlichen Verlauf der Nordheimer Ortsdurchfahrt  gemessenen Lärmwerte liegen unterhalb der Grenzwerte, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach sich ziehen.  
30 Ampel
-30ampel.jpg
Der Standort für dieses 30-er Schild wurde so gewählt, dass auch die aus der Ortsmitte in Richtung Leingarten abbiegenden Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkung wahrnehmen können.


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Je nach Sicht der Dinge, hat Tempo 30 Vor-, aber auch Nachteile. Verkehrsexper-ten weisen darauf hin, dass Tempo 30 u.a. ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit ist, wie das folgende Schaubild zeigt.

30 anhaltewege

Auch die Lärmbelastung reduziert sich nach Auffassung der Fachwelt, wie nächste-hendes Schaubild zeigt.

 

30 Lärmbelästigung

Demgegenüber vertreten Umweltexperten die Meinung, dass Tempo 30 zu vermehr-tem Ausstoß von Abgasen führen kann, weil sich der Durchgangsverkehr länger im Ort „aufhält“ als bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h.

30 Schaubild 30_50

 

So oder so – die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wurde angeordnet und gilt nun für alle Verkehrsteilnehmer. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass nach einer gewissen „Eingewöhnungszeit“ die Durchführung von Geschwindig-keitskontrollen unumgänglich ist, damit das Tempolimit auch akzeptiert wird. Deshalb also am besten - „Fuß vom Gas“!

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