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Gartenfeuer können teuer werden

Erfasst von: Görz, Bärbel | 27.03.2015 – 10.04.2015

Kaum hatten sich dieser Tage die ersten Sonnenstrahlen gezeigt, waren verständlicherweise wieder viele Hobbygärtner fleißig und haben u.a. ihre Bäume, Sträucher, etc. ausgeschnitten. Doch wohin mit dem Schnittgut? Verbrennen auf jeden Fall nicht! Ausnahmslos verboten ist nämlich das Verbrennen von Gartenabfällen im sogenannten Innenbereich (d.h. innerhalb der bebauten Ortsteile). Pflanzliche Abfälle müssen nämlich entweder auf dem eigenen Grundstück in den Boden eingearbeitet, oder aber der (Bio-) Müllabfuhr übergeben bzw. auf den Häckselplatz gebracht werden.

Dieser Appell richtet sich vor allem an die zahlreichen Hobby-Gärtner und -Landwirte in unserer Gemeinde, die vielleicht auch einmal an ihre Umwelt denken sollten. Insbesondere an den Atemwegen erkrankte Menschen leiden unter solcher Geruchsbelästigung, aber auch die alltägliche Hausarbeit wird zum Ärgernis, wenn Rauch und Ruß die aufgehängte Wäsche schwarz färben.

Außerhalb von Ortschaften dürfen Gartenabfälle ausnahmsweise und nur dann verbrannt werden, wenn eine Einarbeitung in den Erdboden wegen der Beschaffenheit des Abfall-Materials nicht möglich ist. Hierfür gelten dann insbesondere feuerpolizeiliche Bestimmungen, die beim Ordnungsamt der Gemeinde (Herrn Müller, Tel. 07133/182-120 oder per E-Mail unter thomas.mueller@nordheim.de) erfragt werden können.

Wer trotz Verbots "zündelt", muss mindestens mit einer Geldbuße rechnen. Doch Vorsicht - wenn aufmerksame Nachbarn im Glauben, dass es „richtig brennt“, die Feuerwehr alarmieren, dann aber „blinder Alarm“ festgestellt werden muss, kann es richtig teuer werden - für einen solchen Feuerwehreinsatz fallen schnell mal Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro an.

tm

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