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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18. März 2015

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 25.03.2015 – 08.04.2015

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

  

Bausachen

Flurstück 687, Oststraße 1;
Nutzungsänderung von Abstellraum in Kosmetikstudio
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortskern Nordhausen“ und entspricht dessen Festsetzungen. Der Technische Ausschuss nahm hiervon Kenntnis.

 

Flurstück 1007, Römerstraße 18;
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage
Das geplante Wohnhaus entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der geplante Carport auf der Südseite dagegen liegt außerhalb des Baufensters und grenzt unmittelbar an einen Erschließungsweg. Der Technische Ausschuss erteilte das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass der Carport mit seiner Längsseite um 50 cm von der öffentlichen Verkehrsfläche abgerückt wird.

 

Flurstück 4294, Panoramastraße 20;
Neubau von 5 Eigentumswohnungen mit 4 Tiefgaragenstellplätzen und
3 Stellplätzen im Freien
Das Vorhaben überschreitet geringfügig mit Erkern, Tiefgarage und Stellplätzen das Baufenster. Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Das hierfür notwendige gemeindliche Einvernehmen wurde durch den Technischen Ausschuss erteilt.

 

Flurstück 4330, Auf dem Weihen 25;
Wohnhausumbau und - anbau, Neubau einer Garage mit Unterkellerung und Teilabbruch der vorhandenen Garage
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines nicht qualifizierten Bebauungsplanes. Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Kurt-von-Marval-Schule;
Vergabe von Lieferungen und Leistungen
Für die neuen Schulgebäude der Kurt-von-Marval-Schule wird eine Blitzschutzanlage erforderlich. Die Arbeiten zur Anbringung der Anlage waren öffentlich ausgeschrieben. Der Technische Ausschuss beauftragte die Firma Walther, Rheinau, als annehmbarste Bieterin mit der Lieferung und Montage der Blitzschutzanlage zum Angebotspreis von 25.175,29 €.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

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