Mitteilungsblatt Nordheim

Katholische Kirchengemeinde St. Maria Nordheim (Archiv)

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Kirchengemeinderatswahl 2015

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 16.03.2015 – 30.03.2015

Allen Damen und Herren, die sich zur Kandidatur bereit erklärt haben, möchte ich auf diesem Wege recht herzlich danken. Mein Dank gilt den vielen Helfern beim Einkuvertieren, sowie den Austrägern, die die Wahlunterlagen zugestellt haben. Ein besonders herzliches Dankeschön an den Wahlvorstand, dem Wahlausschuss und allen Helferinnen und Helfern, die mitgesorgt haben, dass die Wahl ohne Schwierigkeiten durchgeführt und die Stimmen noch am Sonntagabend ausgezählt werden konnten.

Pfarrer Siegbert Pappe

I. Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl der Kirchengemeinderäte am 15. März 2015

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis bekannt gemacht.

Zahl der Walberechtigten       3439

Zahl der Wähler/innen              470

Zahl der gültigen Stimmzettel 461

Zahl der ungültigen Stimmzettel 9

Zahl der gültigen Stimmen    3826

II. Gewält sind in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahlen

Teilort Böckingen mit Klingenberg:

 1. Ginestra, Salvatore            359

 2. Nöthen, Michael                 351

 3. Hintz, Christa                      283

 4. Bertsch, Klaus                    261

 5. Mayregger-Carle, Christa 245

 6. Mayer, Andrea                     241

 7. Strittmatter, Iris                   230

 8. Wittek, Dorothea                224

 9. Köberlin, Veronika            184

Teilort Nordheim mit Nordhausen:

 1. Feldhoffer, Markus            289

 2. Haase, Sabine                   234

 3. Wägerle, Irene                   230

III. Als Ersatzmitglieder sind in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahlen festgestellt:

Teilort Böckingen mit Klingenberg:

 1. Obioha, Britta                     183

 2. Volk, Alexander                  168

 3. Naumann, Martin               161

Teilort Nordheim mit Nordhausen:

 1. Frank, Volker                      183 

IV. Wahlanfechtung (§ 25 KGO)

1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.

2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:

     a) Mängel in der Person eines Gewählten

     b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

Mein Wunsch an die nicht gewählten Kandidaten ist, dass Sie trotzdem bereit sind, in dem einen oder anderen Ausschuss oder Arbeitskreis mitzuarbeiten und unser Gemeindeleben durch Ihre Mithilfe und durch Ihr Engagement zu bereichern.           

Ein besonderes Vergelt´s Gott gilt allen ausscheidenden Damen und Herren des bisherigen Kirchengemeinderates. Sie haben in den vergangenen Jahren das Gemeindeleben mitgestaltet und Verantwortung getragen und viel Zeit und Mühe für unsere Gemeinde Sankt Kilian investiert.

Pfarrer Siegbert Pappe

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