Startseite> Neues aus Nordheim und Nordhausen> Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23. Februar 2015

Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

Dieser Artikel befindet sich im Archiv!

Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23. Februar 2015

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 25.02.2015 – 11.03.2015

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bekanntgaben

 

Bausachen

a)  Flurstück 10469, Zimmerer Höhe 7;
     
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage
      Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten  
      Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“ und verstößt gegen dessen
      bauplanungsrechtliche Festsetzungen.

      Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
      gemeindliche Einvernehmen.

 

b) Flurstück 4129, Uhlandstraße 2 und Flurstück 4133, Panoramastraße
       7;
     Neubau von zwei Wohngebäuden in Hanglage mit Garagen, Carports
     und Stellplätzen im Freien
     Das Vorhaben „Uhlandstraße 2“ liegt in einem im Zusammenhang
     bebauten Ortsteil.

      Die Firsthöhe des geplanten Neubaus entspricht in etwa der Firsthöhe
      des bestehenden Gebäudes. Die Traufhöhen des Neubaus liegen
      niedriger. Allerdings hat das Neubauvorhaben eine deutlich größere
       Kubatur. Mangels konkreter Festsetzungen in einem Bebauungsplan
       war daher zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die
       Umgebungsbebauung einfügt.

       In einer kontrovers geführten Debatte kam der Technische Ausschuss  
       mehrheitlich zum Ergebnis, dass sich das Maß des geplanten 
       Bauvorhabens nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und versagte
       deshalb das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

       Das Vorhaben „Panoramastraße 7“ liegt im Geltungsbereich des 
       qualifizierten Bebauungsplans „Weihen, 3. Änderung“ und verstößt
       gegen dessen Festsetzungen.

        Im Norden liegen die Stellplätze und die Carports teilweise außerhalb 
       des Baufensters. Gleiches gilt im Süden für den Abstellraum. Die 
       Terrassen und die Balkone liegen ebenfalls zum Teil außerhalb der 
       überbaubaren Grundstücksfläche.

       Zudem wird die zulässige Geschossfläche deutlich überschritten.
       Bezüglich der geplanten Überschreitung des Baufensters erteilte der  
       Technische Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen. Die
       Überschreitung der Geschossfläche wurde dagegen als zu massiv
       angesehen. Ein Einvernehmen zu einer Befreiung hierzu wurde
       versagt.

 

c)  Flurstück 606, Wiesenstraße 11;
      Neubau einer Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise
      Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
      Bebauungsplans „Nordhausen Ost“ und verstößt gegen dessen
      bauplanungsrechtliche Festsetzungen.

       Die geplanten Bauten überschreiten zum Teil die überbaubare 
       Grundstücksfläche.

       In einem Gewerbegebiet ist ein Wohnen nur ausnahmsweise für  
       Betriebsinhaber und betriebsnotwendiges Personal erlaubt. Gemäß
       Baugesetzbuch kann für ein Wohnen eine Befreiung erteilt werden,
       wenn dies unter anderem der Asylbewerberunterbringung dient.

       Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung
       erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

d)  Flurstück 4021/3, Bahnhofstraße 14;
      Aufstockung bestehender Flachdachanbau
      an bestehendem Wohnhaus
      Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es
      war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die 
      Umgebungsbebauung einfügt.

       Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das
       erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  

e)  Flurstück 183, Brenngasse 10 und Flurstück 190, Südstraße 13;
      Nutzungsänderung einer Garage in einen Straßenverkauf für Eis und
      Einrichtung eines Eislabors in Gasthausküche
       Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
       Bebauungsplanes, aber innerhalb eines im Zusammenhang
       bebauten Ortsteiles.

       Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die
       Umgebungsbebauung einfügt.

        Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das
        erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Vorhaben
        auch im Sanierungsgebiet liegt, wurde zudem die erforderliche
        sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.

 

f)   Flurstück 6625/1, Großgartacher Straße 5;
      Erstellung eines Einfamilienhauses mit einer Garage
      Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es
      war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die
      Umgebungsbebauung einfügt.

       Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das
       erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Sonstiges und Anfragen

An der Westseite des alten Friedhofs sind Teile der alten Sandsteinmauer sanierungsbedürftig. Der Technische Ausschuss stimmte einer Beauftragung der Firma Alwert mit den anstehenden Reparaturarbeiten zu.

 

La

instagram