Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 23. Februar 2015
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 25.02.2015 – 11.03.2015
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bekanntgaben
Bausachen
a) Flurstück 10469, Zimmerer Höhe 7;
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Doppelgarage
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“ und verstößt gegen dessen
bauplanungsrechtliche Festsetzungen.
Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
gemeindliche Einvernehmen.
b) Flurstück 4129, Uhlandstraße 2 und Flurstück 4133, Panoramastraße
7;
Neubau von zwei Wohngebäuden in Hanglage mit Garagen, Carports
und Stellplätzen im Freien
Das Vorhaben „Uhlandstraße 2“ liegt in einem im Zusammenhang
bebauten Ortsteil.
Die Firsthöhe des geplanten Neubaus entspricht in etwa der Firsthöhe
des bestehenden Gebäudes. Die Traufhöhen des Neubaus liegen
niedriger. Allerdings hat das Neubauvorhaben eine deutlich größere
Kubatur. Mangels konkreter Festsetzungen in einem Bebauungsplan
war daher zu beurteilen, ob sich das Vorhaben in die
Umgebungsbebauung einfügt.
In einer kontrovers geführten Debatte kam der Technische Ausschuss
mehrheitlich zum Ergebnis, dass sich das Maß des geplanten
Bauvorhabens nicht in die Umgebungsbebauung einfügt und versagte
deshalb das hierfür erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
Das Vorhaben „Panoramastraße 7“ liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans „Weihen, 3. Änderung“ und verstößt
gegen dessen Festsetzungen.
Im Norden liegen die Stellplätze und die Carports teilweise außerhalb
des Baufensters. Gleiches gilt im Süden für den Abstellraum. Die
Terrassen und die Balkone liegen ebenfalls zum Teil außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche.
Zudem wird die zulässige Geschossfläche deutlich überschritten.
Bezüglich der geplanten Überschreitung des Baufensters erteilte der
Technische Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen. Die
Überschreitung der Geschossfläche wurde dagegen als zu massiv
angesehen. Ein Einvernehmen zu einer Befreiung hierzu wurde
versagt.
c) Flurstück 606, Wiesenstraße 11;
Neubau einer Asylbewerberunterkunft in Containerbauweise
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans „Nordhausen Ost“ und verstößt gegen dessen
bauplanungsrechtliche Festsetzungen.
Die geplanten Bauten überschreiten zum Teil die überbaubare
Grundstücksfläche.
In einem Gewerbegebiet ist ein Wohnen nur ausnahmsweise für
Betriebsinhaber und betriebsnotwendiges Personal erlaubt. Gemäß
Baugesetzbuch kann für ein Wohnen eine Befreiung erteilt werden,
wenn dies unter anderem der Asylbewerberunterbringung dient.
Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung
erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
d) Flurstück 4021/3, Bahnhofstraße 14;
Aufstockung bestehender Flachdachanbau
an bestehendem Wohnhaus
Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es
war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt.
Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das
erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.
e) Flurstück 183, Brenngasse 10 und Flurstück 190, Südstraße 13;
Nutzungsänderung einer Garage in einen Straßenverkauf für Eis und
Einrichtung eines Eislabors in Gasthausküche
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplanes, aber innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles.
Es war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt.
Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das
erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt. Da das Vorhaben
auch im Sanierungsgebiet liegt, wurde zudem die erforderliche
sanierungsrechtliche Genehmigung erteilt.
f) Flurstück 6625/1, Großgartacher Straße 5;
Erstellung eines Einfamilienhauses mit einer Garage
Das Vorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Es
war daher darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt.
Dies wurde vom Technischen Ausschuss bejaht und das
erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Sonstiges und Anfragen
An der Westseite des alten Friedhofs sind Teile der alten Sandsteinmauer sanierungsbedürftig. Der Technische Ausschuss stimmte einer Beauftragung der Firma Alwert mit den anstehenden Reparaturarbeiten zu.
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