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Mitteilungsblatt Nordheim

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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Erfasst von: Werner, Tanja | 16.12.2014 – 30.12.2014

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Die Meldebehörde bei der Gemeindeverwaltung veröffentlicht in den "Nordheimer Mitteilungen" die Altersjubiläen ab dem 70. Ge­burtstag jährlich und, soweit sie be­kannt sind, die Ehejubiläen zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag und übergibt die Jubiläumsdaten auch an die "Heilbronner Stimme" (Altersjubilare jedoch erst ab dem 80. Geburtstag).

Nach dem Melderecht kann der Jubilar jedoch verlangen, dass die Veröffentli­chung seiner Daten (Name, akademischer Grad, Anschrift, Tag und Ort des Jubilä­ums) unterbleibt. Auf dieses Recht hat die Meldebehörde einmal jährlich durch öffent­liche Be­kanntmachung hinzuweisen.

Die Bürger, die im Jahre 2015 eines der obengenannten Alters- oder Ehejubiläen feiern und eine Veröffentlichung im Mittei­lungsblatt der Gemeinde Nordheim oder in der "Heilbronner Stim­me" nicht wünschen, werden gebeten, dies mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum dem Bürgermeisteramt mitzuteilen.

Wenn der Gemeindeverwaltung keine gegenteilige Äußerung zugeht, wird davon ausgegangen, dass der Jubilar mit einer Veröffentli­chung einverstanden ist.

Aus gegebenem Anlass weisen wir noch auf Folgendes hin:

Der Wunsch eines Bürgers, seine Altersjubiläen nicht zu veröf­fentlichen, hat nicht gleichzeitig zur Folge, dass auch seine Ehejubiläen nicht veröffentlicht werden.

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