Mitteilungsblatt Nordheim
Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)
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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Erfasst von: Werner, Tanja | 16.12.2014 – 30.12.2014
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Die Meldebehörde bei der Gemeindeverwaltung veröffentlicht in den "Nordheimer Mitteilungen" die Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag jährlich und, soweit sie bekannt sind, die Ehejubiläen zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag und übergibt die Jubiläumsdaten auch an die "Heilbronner Stimme" (Altersjubilare jedoch erst ab dem 80. Geburtstag).
Nach dem Melderecht kann der Jubilar jedoch verlangen, dass die Veröffentlichung seiner Daten (Name, akademischer Grad, Anschrift, Tag und Ort des Jubiläums) unterbleibt. Auf dieses Recht hat die Meldebehörde einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
Die Bürger, die im Jahre 2015 eines der obengenannten Alters- oder Ehejubiläen feiern und eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Nordheim oder in der "Heilbronner Stimme" nicht wünschen, werden gebeten, dies mindestens vier Wochen vor dem Jubiläum dem Bürgermeisteramt mitzuteilen.
Wenn der Gemeindeverwaltung keine gegenteilige Äußerung zugeht, wird davon ausgegangen, dass der Jubilar mit einer Veröffentlichung einverstanden ist.
Aus gegebenem Anlass weisen wir noch auf Folgendes hin:
Der Wunsch eines Bürgers, seine Altersjubiläen nicht zu veröffentlichen, hat nicht gleichzeitig zur Folge, dass auch seine Ehejubiläen nicht veröffentlicht werden.