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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 3. Dezember 2014

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 10.12.2014 – 24.12.2014

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bausachen
a) Flurstück 4337, Panoramastraße 25;
     Bauliche Änderung am bestehenden Wohnhaus,
     Neubau Garage, Abbruch der bestehenden Garage
     Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
     Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
     Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
     Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i. V.
      m. § 34 BauGB erteilt.

 

b) Flurstück 10194/1, Hausener Straße 51/1;
     Nutzungsänderung von Kellerraum in Wellness-/Massageraum
      In der Hausener Straße 51/1 soll ein Kellerraum in einen Wellness-
      /Massageraum zur gewerblichen Nutzung umgewandelt werden. Das
      Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
      Bebauungsplans „Lange Hälden“. Laut Bebauungsplan können nicht
      störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden. Der
      Technische Ausschuss erteilte das für eine Ausnahme erforderliche
      gemeindliche Einvernehmen.

  

c) Flurstücke 1283/3 und 1281/1, Südstraße 60;
     An-/Neubau einer 4-zügigen Kinderkrippe an den
     
bestehenden Kindergarten Pusteblume
     Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
     Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
     Umgebungsbebauung einfügt. Das Vorhaben liegt außerdem innerhalb
     des Sanierungsgebiets „Ortskern III“. Das Einfügen wurde vom
     Technischen Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen
      nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB sowie die sanierungsrechtliche
      Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt.

 

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.

 

Schä

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