Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 3. Dezember 2014
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 10.12.2014 – 24.12.2014
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausachen
a) Flurstück 4337, Panoramastraße 25;
Bauliche Änderung am bestehenden Wohnhaus,
Neubau Garage, Abbruch der bestehenden Garage
Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Dies wurde vom Technischen
Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i. V.
m. § 34 BauGB erteilt.
b) Flurstück 10194/1, Hausener Straße 51/1;
Nutzungsänderung von Kellerraum in Wellness-/Massageraum
In der Hausener Straße 51/1 soll ein Kellerraum in einen Wellness-
/Massageraum zur gewerblichen Nutzung umgewandelt werden. Das
Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans „Lange Hälden“. Laut Bebauungsplan können nicht
störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden. Der
Technische Ausschuss erteilte das für eine Ausnahme erforderliche
gemeindliche Einvernehmen.
c) Flurstücke 1283/3 und 1281/1, Südstraße 60;
An-/Neubau einer 4-zügigen Kinderkrippe an den
bestehenden Kindergarten Pusteblume
Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans liegt, war darüber zu entscheiden, ob es sich in die
Umgebungsbebauung einfügt. Das Vorhaben liegt außerdem innerhalb
des Sanierungsgebiets „Ortskern III“. Das Einfügen wurde vom
Technischen Ausschuss bejaht und das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 i. V. m. § 34 BauGB sowie die sanierungsrechtliche
Genehmigung nach § 144 BauGB erteilt.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
Schä