Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Umlegung “Nordheim Süd-West III“
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 25.11.2014 – 09.12.2014
Umlegung “ Nordheim Süd-West III “
Gemeinde Nordheim
Gemarkung Nordheim
Bekanntmachung
des
Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB
und der Auslegung des Umlegungsplanes mit Umlegungskarte und Umlegungsverzeichnis
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66
BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Nordheim hat in seiner Sitzung am 21.11.2014 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) m.W.v. 01.08.2014 für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Nordheim
1706, 1707, 1710, 1740, 1740/1, Teil von 1891/1, (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 884 m²), 1892, 1894, 1896, 1898, 1902, 1904, 1906, 1908, 1910, 1912, 1914, Teil von 1921 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 699 m²), Teil von 2214 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 508 m²), 2214/1, 2215/3, Teil von 2216 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 63 m²), Teil von 2218 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 494 m²), 2218/1, Teil von 2246 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 31 m²), Teil von 2246/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 722 m²), 2247, 2248/1, 10334, 10384, 10385, 10386, Teil von 10387 (hiervon eine südwestliche Teilfläche mit 94 m²), 10388, 10397, 10398 und Teil von 10442 (hiervon eine nordwestliche Teilfläche mit 243 m²).
beschlossen.
Der Umlegung liegt der seit 30.10.2014 rechtsverbindliche Bebauungsplan “ Nordheim Süd-West III “ zugrunde.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 8.1, 8.2, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 15.1, 15.2, 15.3, 15.4, 15.5, 15.6, 15.7, 15.8, 15.9, 15.10, 15.11, 15.12, 15.13, 15.14, 15.15 und 16.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Nordheim nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestandes mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar beim Bürgermeisteramt Nordheim, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Bauamt, Hauptstraße 24, 74226 Nordheim,
während den Öffnungszeiten
Öffnungszeiten vormittags
Montag bis Mittwoch und Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag (Frühsprechstunde): 7.00 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten nachmittags
Dienstag (Abendsprechstunde): 14.00 bis 18.30 Uhr
oder nach Vereinbarung.
3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Umlegungsbeteiligten nach § 48 BauGB wird ein ihre Rechte betreffender Auszug gemäß § 70 BauGB aus dem Umlegungsplan mit Rechtbehelfsbelehrung zugestellt.
4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Nordheim vom 02.10.2014 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten.
Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Nordheim, 27.11.2014
gez.
Volker Schiek
Bürgermeister und
Vorsitzender des Umlegungsausschusses