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Mitteilungsblatt Nordheim

Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)

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Aus der Sitzung des Gemeinderats vom 21. November 2014

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 26.11.2014 – 10.12.2014

Bekanntgaben
In der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2014wurde unter Tagesordnungspunkt „Grundstücksangelegenheiten“ der Bürgermeister zu Kaufverhandlungen über Grundstücke ermächtigt, der Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Vorhaben des RRKV Nordheim zugestimmt, sowie beschlossen, einem Interessenten die Möglichkeit zur Überplanung des Areals Hauptstraße 71/73 zu geben und ihm hierfür eine Reservierung bis einschließlich 1. Quartal 2015 einzuräumen. Unter Tagesordnungspunkt „Personalangelegenheiten“ wurde  Frau Claudia Junker zur Stellvertretenden Kämmereiamtsleiterin gewählt.


Auch die Gemeinde Nordheim muss in naher Zukunft Flüchtlinge unterbringen. In enger Abstimmung mit dem Landratsamt Heilbronn werden derzeit in beiden Ortsteilen in Frage kommende Immobilien auf ihre Geeignetheit hin untersucht.

 

Ortssanierung in Nordheim und Nordhausen;
was bisher geschah und vor allem: Wie geht’s weiter?

Die Sanierungsverfahren für die Sanierung Ortskern III in Nordheim sowie die Sanierung in Nordhausen laufen bereits mehrere Jahre. Der Sanierungsbetreuer der Gemeinde, die Kommunalentwicklung (KE), berichtete in der Sitzung zum Verfahrenstand der jeweiligen Sanierungsgebiete, den gültigen Bewilligungszeiträumen und den sich daraus ableitenden Konsequenzen.

Für die Sanierung Ortskern III in Nordheim wurde bisher ein Förderrahmen von 4.500.000 € mit einer Landesfinanzhilfe in Höhe von 2.700.000 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft noch bis 31.12.2016. Im Rahmen der Sanierung wurde unter anderem die Festhalle saniert, die Karl-Heinrich-Straße ausgebaut und der Abbruch von Gebäudeteilen der ehemaligen Weingärtnergenossenschaft gefördert. Weiter wurde die Instandsetzung privater Gebäude im Sanierungsgebiet gefördert. Geplant sind in den nächsten Jahren noch die Beseitigung gewerblicher Leerstände, die energetische Sanierung des alten Kindergartengebäudes an der Südstraße und die Erneuerung des Rathausnebengebäudes. Diese Maßnahmen werden sicherlich nicht im Bewilligungszeitraum abzuwickeln sein. Es ist daher davon auszugehen, dass zu gegebener Zeit ein Antrag auf Verlängerung des Bewilligungsrahmens, aber auch ein Antrag auf Aufstockung der Fördermittel zu stellen ist.

Für die Sanierung Nordhausen wurde ein Förderrahmen von 1.333.333 € mit einer Landesfinanzhilfe in Höhe von 800.000 € bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endet zum 31.12.2014. Im Rahmen der Sanierung konnten einige private Sanierungsmaßnahmen gefördert werden. Aber auch die Sanierung der Weststraße wurde mit Sanierungsmitteln durchgeführt. Bisher nicht umgesetzte Sanierungsziele sind z.B. die Umgestaltung von Waldenser- und Zabergäustraße sowie die Neugestaltung des Kelterplatzes. Diese Maßnahmen können erst durchgeführt werden, wenn die Ortsumfahrung fertiggestellt ist. Dies wird aber noch solange dauern, dass eine Verlängerung des Bewilligungszeitrahmens bis zu deren Fertigstellung nicht möglich ist. Mit Vertretern des Ministeriums und des Regierungspräsidiums wurde daher besprochen, dass zwar zunächst nochmals eine kurzfristige Verlängerung der Sanierungsmaßnahme beantragt, diese aber in 2015 abgerechnet und das Sanierungsverfahren aufgehoben wird. Nach Fertigstellung der Ortsumfahrung wären dann erneut Förderanträge zu stellen, um nach deren Bewilligung die geplanten, aber bisher nicht durchführbaren Maßnahmen angehen zu können.

 

Krippe Südstraße;
Planung und Kostenberechnung wurden aktualisiert und genehmigt

Bereits im Mai wurde dem Gemeinderat im Rahmen einer Projektanalyse eine Kostenschätzung für den Krippenneubau vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde die Planung verfeinert, den aktuellen und zwischenzeitlich höheren Anforderungen an die Energieeinsparverordnung angepasst und die Kostenschätzung zu einer Kostenberechnung weiterentwickelt. Die aktuelle Planung wie auch die Kostenberechnung wurden vom Gemeinderat gebilligt und zur weiteren Umsetzung freigegeben. Demnach werden sich die Baukosten für die Kinderkrippe auf rund 3.500.000 € belaufen. Ein Baubeginn ist für April 2015, die Fertigstellung für September 2016 geplant.

 

Bericht der Nordheimer Ortsbücherei durch die Leiterin Frau Nadin Cicek

Seit Juli 2013 leitet Nadin Cicek die Nordheimer Ortsbücherei. In ihrem Jahresbericht beleuchtete die Büchereileiterin die überaus vielfältigen Tätigkeitsfelder dieser Einrichtung. Die Kooperation mit den Kindergärten, den Schulen, dem Jugendhaus und die Beteiligung an Projekten wie der Aktion „Kicken und lesen“ oder dem Sommerleseclub, der durch den Regierungspräsidenten im Sommer eröffnet wurde, machen die Ortsbücherei zu einem festen und wichtigen Bestandteil des Nordheimer Gemeindelebens. Neben dem allgemeinen Verleihbetrieb erläuterte die Büchereileiterin, dass derzeit neben den rund 40.000 vorhandenen Medien, monatlich gut 300 sog. Onlineausleihen erfolgen. Hierbei können die Büchereinutzer aus einem großen Fundus an E-Books, also ausschließlich an Computern lesbaren Büchern, verfügen, der gemeinsam mit verschiedenen Nachbarbüchereien betrieben wird. Der Bürgermeister bedankte sich bei Nadin Cicek und ihren Mitarbeiterinnen für ihr Engagement und wünschte der Nordheimer Ortsbücherei weiterhin einen gute Entwicklung.

 

Kurt-von-Marval-Schule;
Tiefbauarbeiten zur Erschließung der Pavillons vergeben

Für die Aufstellung der Pavillons sind zunächst Erschließungsarbeiten erforderlich. Diese waren öffentlich ausgeschrieben. 11 Firmen forderten Leistungsverzeichnisse an. Zum Submissionstermin lagen 8 Angebote vor. Aus der Prüfung und Wertung der Angebote ging die Firma Scheuermann, Heilbronn, als annehmbarste Bieterin hervor. Die Preisspanne der Angebote reichte von 293.201,59 € bis 439.372,72 €. Der Gemeinderat beauftrage die Firma Scheuermann zum Angebotspreis von 293.201,59 € mit den Tiefbauarbeiten.

 

Haushaltsplan 2015 und Finanzplanung bis 2018;
Entwurf wurde eingebracht

Bürgermeister Volker Schiek und Kämmerer Manfred Baier stellten den Entwurf des Haushaltsplans für das kommende Jahr vor.

Zunächst nahm der Bürgermeister Stellung:

„Der Haushalt für 2015 einschließlich der Finanzplanung bis 2018 steht natürlich insbesondere unter den Vorzeichen bereits gefasster Gemeinderatsbeschlüsse zu den bekannten Projekten „Schule“ und „Kinderkrippe“. Das sind in Summe Projekte, wie die Gemeinde Nordheim bisher keine gestemmt hat.

Dass diese beiden Vorhaben die kommenden Haushaltsjahre massiv beeinflussen, liegt auf der Hand. Dennoch lässt sich die Haushaltsplanung nicht nur auf diese großen Vorhaben reduzieren.

 

Als Bürgermeister werde ich die Grundzüge des Haushaltsjahres 2015 und der Finanzplanung bis 2018 aufzeigen, außerdem unseren Vorschlag des Investitionsprogramms bis 2018.

 

Verwaltungshaushalt

Trotz einer festzustellenden Abschwächung der wirtschaftlichen Aufwärtsdynamik hält die relativ gute Situation für die Kommunen noch an, auch für uns.

 

Doch Sie alle wissen, dass wir keine steuerstarke Gemeinde sind. Das belegt auch unser sicherer Listenplatz in der Tabelle, wenn der Landkreis jährlich die Steuerkraft seiner Gemeinden vergleicht. Wir sind da zwar regelmäßig in der Spitzengruppe, allerdings in dtier vom letzten Drittel. In 2015 stehen wir auf Platz 33 – von den 46 Gemeinden.

 

Auch wenn das zunächst Nachholbedarf zu signalisieren scheint: Unverändert können wir keinen Sinn darin erkennen, mit anderen Kommunen in einen Wettstreit um Gewerbeansiedlungen einzutreten. Dafür sind unsere Rahmenbedingungen schlicht ungeeignet. Sie sind aber sehr wohl dazu geeignet, weiter am Profil der attraktiven Wohngemeinde zu arbeiten, und das wollen wir auch nach Kräften tun. Dem Vermögenshaushalt und dem Investitionsprogramm der Folgejahre ist diese Absicht anzusehen.

 

Unsere Haupteinnahmequellen sind

• Zuvorderst mit großem Abstand der Einkommensteueranteil

• Dann die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich

• Dann die Gewerbesteuer.

 

Diese 3 Haupteinnahmequellen hängen ganz direkt mit der gesamtwirtschaftlichen Situaon zusammen. Die ist derzeit in Ordnung bis gut, und so bewerte ich auch die Auswirkungen auf uns. Sollten allerdings Bremsspuren deutlicher werden, als mit der jüngsten Steuerschätzung angedeutet, werden wir das auf jeden Fall sofort zu spüren bekommen.

 

Umso wichtiger, weil konjunkturunabhängig, ist uns an 4. Stelle der Einnahmen

 

• Die Grundsteuer

 

Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Grundstücke mit einem Aufkommen von 50.000 € ist im Verhältnis fast zu vernachlässigen; die Grundsteuer B für bebaubare Grundstücke hat sich mit einem für 2015 erwarteten Betrag von 940.000 € zu einer ebenso stabilen wie notwendigen Größe für unseren Haushalt entwickelt.

 

Interessant ist die Entwicklung der Grundsteuer B seit 1998. Seit damals haben wir den Steuersatz in bisher 16 Jahren um lediglich 5,7 % erhöht, pro Jahr also etwa um 1/3 Prozent. Das Aufkommen allerdings ist in dieser Zeit von 608.000 € in 1998 auf nun erwartete 940.000 € um fast 55 % gestiegen.

 

Das ist vor allem eine jährlich wiederkehrend erfreuliche Folge aus dem Wachstum der Gemeinde – welches natürlich auf anderen Gebieten auch Ausgaben verursacht. Für die Folgejahre ist aus den Baugebieten Zimmerer Höhe Nord und Südwest III die weitere Umwandlung von Ackerfläche in Bauland und die damit einhergehende höhere Besteuerung bereits einkalkuliert.

 

Die großen Einnahmeblöcke sollen sich laut den Prognosen weiter erfreulich entwickeln, also steigend. Ihnen stehen allerdings ebenso große und ebenso steigende Ausgaben gegenüber.

 

• Die laufenden Kosten für die Unterhaltung unseres Anlagevermögens 
  sind in 2015 besonders
hoch und werden voraussichtlich bei 740.000 €  
  liegen.

• Die Bewirtschaftungsausgaben hoffen wir bei normalen rund 450.000 €
  halten zu können.

• Die Summe für die Personalausgaben übersteigt erstmals, wenn auch
  knapp, den Betrag von 5 Mio. €. Hinter dieser Summe stehen inzwischen
  160 Menschen, die für die Gemeinde Nordheim und deren Bürger
   arbeiten – oder diese Arbeit erlernen; immerhin 21 dieser 160 Stellen
   sind Stellen von Nachwuchskräften. Wir haben immer mehr
   Teilzeitbeschäftigte. Umgerechnet ergeben sich aus diesen 160
   Beschäftigten „nur noch“ exakt 96,8 aktive Vollzeitstellen. Klar ist: wenn
   wir bestimmte Aufgaben erfüllt haben wollen, dann müssen wir dafür
   auch die erforderlichen und entsprechend qualifizierten MitarbeiterInnen
   einstellen und bezahlen.  Dabei wird auch für uns schon erkennbar
   schwerer, in allen Bereichen geeignetes Personal zu finden. Die eigene
  Ausbildung wird umso wichtiger, erfordert aber wiederum den Einsatz
  qualifizierter Ausbilder.

• Ausführungen zu den Umlagen lass ich weg, dazu wird Herr Baier das
  Notwendige sagen.

Auf der Basis dessen, was derzeit absehbar und zu erwarten ist, ergibt sich im Verwaltungshaushalt 2015 ein Einnahmeüberschuss von gut 1,3 Millionen €. Der ist zur anteiligen Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes, also der Investitionen, allerdings dringend nötig und im Verhältnis eindeutig nicht ausreichend.

 

Vermögenshaushalt

Dabei sind in 2015 nicht wirklich viele Vorhaben geplant, aber eben besondere.

Das Attribut „besonders“ gilt vor allem für die Sanierung und Erweiterung der Kurt-von-Marval-Schule. Wir haben nach den Berechnungen der Planer derzeit von Kosten in Höhe von 13 Millionen Euro auszugehen.

Damit wollen wir unsere Schule, die sich mit der Ganztagesgrundschule und ebenso mit der Gemeinschaftsschule auf einem sehr guten Weg befindet, im Interesse der Kinder der Gemeinde umfassend für die Zukunft rüsten.

Ob angesichts sehr guter Auslastung des Bauhandwerks und dem klaren Verkäufermarkt für Container die Berechnungen der Planer sich in Ausschreibungsergebnissen wiederfinden, wissen wir sehr bald. Ich gebe zu, dass ich den Submissionen nicht völlig sorgenfrei entgegen sehe.

Wenn alles optimal verläuft, dann können wir für diese Schulinvestitionen mit Landeszuschüssen von maximal 2,6 Mio. € rechnen. Das ist eine optimistische Annahme.

Selbst wenn diese eintrifft, müssen wir über 10 Millionen € aus eigener Kraft aufbringen. Unser laufender Haushalt hat diese Kraft bekannter Maßen nicht. Auf die Finanzierung der Investitionen werde ich noch eingehen.

Das Projekt und entsprechend auch die Finanzierung erstrecken sich bis ins Haushaltsjahr 2016. Insofern sind die Haushaltsjahre 2015 und 2016 sehr eng verzahnt und sollten immer wieder gemeinsam betrachtet werden.

Das gilt auch in Bezug auf den Bau einer Kinderkrippe in der Südstraße.

Diese Investition ist vordergründig dem gesetzlichen Anspruch geschuldet, aber eben vor allem der Entwicklung unserer Gesellschaft und unserer Gemeinde, wobei wir es ausschließlich als erfreulich ansehen, dass unsere Kinderzahlen wieder eindeutig einen Aufwärtstrend zeigen.

In den Jahren 2015 und 2016  sind für die diese Kinderkrippe einschließlich Einrichtung und Außenanlagen 3,5 Mio. € auf der Ausgabenseite veranschlagt, wobei hier noch Risiken enthalten sind. Auf der Einnahmenseite stehen erhoffte 1,28 Mio. €, die sich aus verschiedenen Zuschüssen zusammensetzen. Dem Gemeinderat ist bekannt, dass dieser Betrag überaus optimistisch angesetzt ist.

Die künftigen Personal- und Betriebskosten für die erwarteten Gruppen der Kleinkinder sind ab 2016 teilweise im Finanzplan für die Folgejahre berücksichtigt.

Neben den beiden Großprojekten Schule und Krippe möchte ich noch eine Position im Vermögenshaushalt erwähnen, die im Vergleich zunächst unscheinbar aussieht. Wir haben beim allgemeinen Grunderwerb 200.000 € eingeplant. Das ist etwas mehr als üblich und ein Teil dieser Summe soll uns in die Lage versetzen, dort den Grunderwerb für die Ortsumfahrung Nordhausen zu verwirklichen, wo das Land sich möglicher weise schwer tut. Sie wissen, dass wir uns bereit erklärt haben, diese wichtige Vorleistung zu erbringen, um damit zum Bau dieser für Nordhausen eminent wichtigen Straße beizutragen.

Damit ist allerdings auch eine der im kommenden Jahr zeitintensiven zusätzlichen Arbeiten genannt, welche von der Verwaltung zu leisten sind; eine weitere ist die Vorbereitung der Umstellung auf das NKHR. Die Auswirkungen tauchen letztlich in einer vorübergehend stärkeren Personalbesetzung der Verwaltung auf.

Alle weiteren im Vermögenshaushalt des Jahres 2015 auftauchenden Investitionen sind im Verhältnis so überschaubar und im Grunde „laufendes Geschäft“, dass ich sie nicht extra erwähne. Der Kämmerer wird dies selbstverständlich tun.

Wie finanziert die Gemeinde den enormen Eigenanteil alleine an diesen beiden großen, aber auch an den weiteren kleineren Investitionen in 2015 und den Folgejahren?

Ein ganz wesentlicher und absolut unverzichtbarer Beitrag sind die Erlöse aus den Bauplatzverkäufen im neuen Baugebiet Nordheim Süd-West III. „Netto“, also nach Abzug der zunächst vorzufinanzierenden Erschließungskosten, kann die Gemeinde aus diesem Baugebiet insgesamt rund 4 Mio. € erwarten. Angesichts der anhaltend regen Nachfrage nach Bauland sehen wir es als realistisch an, den Verkauf aller Bauplätze bis spätestens 2017 einzuplanen. Den 2015 veranschlagten Anteil an Erschließungskosten abgezogen, erhoffen wir uns netto schon im kommenden Haushaltsjahr einen Deckungsbeitrag aus Bauplatzerlösen in Höhe von 1,8 Mio. €.

Wie werden die damit bei Weitem nicht zu deckenden Investitionsausgaben ansonsten finanziert?

Die Zuführungsrate aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,3 Mio. € wurde erläutert.

Aus der allgemeinen Rücklage soll der in den vergangenen Jahren zurückgelegte „Spargroschen“ in Höhe von 1 Mio. € entnommen werden. Damit ist nur noch die gesetzliche Mindestrücklage vorhanden, die nicht angetastet werden darf.

Die anteiligen Zuschüsse für die genannten Projekte in 2015 reichen ebenfalls nicht aus, sodass nach derzeitiger Planung erstmals nach vielen Jahren eine größere Kredtitaufnahme notwendig sein wird. Eingeplant sind 3,2 Mio. €.  

Mit Blick aufs derzeitige Zinsniveau und im Wissen um die Notwendigkeit der damit finanzierten Investitionen halten wir eine Verschuldung auch in dieser Größenordnung für vertretbar.

Unverzichtbar ist aber ein Blick in die Folgejahre, in denen weitere Kreditaufnahmen notwendig werden, wenn die vorgesehenen Projekte umgesetzt werden sollen.

An diesen Ausführungen wird deutlich, wie wichtig insbesondere für die nächsten Jahre eine möglichst realistische Finanzplanung ist und ein Investitionsprogramm, das vom Gemeinderat zwar nicht verbindlich wie der Haushalt beschlossen wird, aber dennoch sowohl für Gemeindeverwaltung als auch für Gemeinderat nach Diskussion und Verabschiedung Richtschnur für die Arbeit sein sollte.

Auch wir haben der Finanzplanung und im Investitionsprogramm für die Jahre bis 2018 diesmal noch mehr Aufmerksamkeit geschenkt, als schon bisher.

Natürlich wird die mögliche Voraussage auf die Dauer von 4 Jahren immer unschärfer und schwieriger, je weiter man in die Zukunft schaut. Das haben Prognosen so an sich.

• Stimmen die uns vorgegebenen, sogenannten Orientierungsdaten, 
   welche im Wesentlichen die Auswirkungen der wirtschaftlichen 
   Entwicklung auf die großen Einnahmen- und Ausgabenblöcke
   prognostizieren?

• Wie entwickeln sich die Tarifabschlüsse?

• Was machen die Energiepreise und daraus folgend die 
   Bewirtschaftungskosten?

• Werden besondere, heute nicht absehbare Unterhaltungsaufwendungen
  auf uns zukommen?

• 4 Jahre ohne „Überraschungen“ wären ungewöhnlich.

Wir haben bei unserer vorausschauenden Finanzplanung es einfach bei dem belassen, was die Fachwelt vorgibt, bzw. was wir aus der Erfahrung der Vergangenheit der Entwicklung annehmen. Tritt das ein, können wir in den Folgejahren jeweils mit einer Zuführungsrate in Höhe von durchschnittlich einer starken Mio. € rechnen.

Das alleine reicht keinesfalls aus für die Projekte, die nach Schule und Kinderkrippe auf unserer Agenda stehen.

• Die mangelhafte Unterbringung der Gemeindeverwaltung erschwert
   zunehmend einen
ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb; ein erster
   Entwurf für den Neubau eines Rathausnebengebäudes wurde vom
   Gemeinderat für gut geheißen.

• Insbesondere für den Ballsport der Vereine sind die Kapazitäten der
   dreiteiligen Sporthalle
nicht mehr ausreichend. Die Kosten für eine
   zweiteilbare Ballsporthalle sind auf gut 2 Mio. € geschätzt.

• Die Weiterführung der Ortssanierung ist als Dauerauftrag zu sehen. Das
   gilt nach dem Bau
der Ortsumfahrung Nordhausen insbesondere auch
   für unseren Teilort. Nach Verlagerung des Durchgangsverkehrs sehen 
   wir die Gemeinde in der Pflicht, wie vor Jahren in Nordheim die 
   öffentlichen Flächen dorfgerechten neu zu gestalten. Damit soll der 
   Rahmen für eine umfassende Sanierung des historischen Ortskerns
   geschaffen werden, was dann hoffentlich – ebenso wie in Nordheim –
   auch die Privaten zum Mitmachen ermuntert.

 

Die genannten Projekte tauchen im Investitionsprogramm der Jahre bis 2018 zwar auf, sind jedoch nicht vollständig finanziert. Außerdem beruhen die Kostenansätze bisher nur auf Schätzungen der Vorjahre.

 

Bei der Reihenfolge, in welcher diese Projekte vorgeschlagen sind, haben wir uns vor allem an der Notwendigkeit orientiert, aber auch an bisherigen Beschlüssen und Absprachen sowie an Zuschussfragen. Realistischer Weise muss davon ausgegangen werden, dass bei allen Vorhaben gegenüber den bisherigen Kostenschätzung schon allein durch die eingetretenen Preissteigerungen ein Mehraufwand zu erwarten ist.

 

Weitere Vorhaben sind unter vernünftigen Annahmen derzeit nicht darstellbar und finden sich deshalb in der Wunschliste für spätere Jahre wieder.

Dazu gehört u.a. – und das schmerzt uns selbst – nach dem in diesem Jahr erfolgten Ausbau der Hölderlinstraße die weitere Instandsetzung älterer Ortsstraßen.

Auch die Sanierung und Ertüchtigung des alten Teiles vom Kindergarten Südstraße ist derzeit realistisch nicht darstellbar, gleichwohl in absehbarer Zeit erforderlich.

Erstmals in dieser Liste von Zukunftsaufgaben aufgenommen haben wir auch die Einrichtung einer Seniorenbegegnungsstätte. Nicht nur angesichts der demographischen Entwicklung halte ich es für richtig, nach Jahren, in denen unser Bemühen nahezu ausschließlich der Jugend gegolten hat, auch die Bedürfnisse und die Notwendigkeiten der älteren Bürgerinnen und Bürger aktiv aufzunehmen.

Aber weitere Projekte in das Haushaltsjahr 2015 oder in die Jahre der Finanzplanung bis 2018 aufzunehmen, ginge nur über einen höhere Verschuldung. Die Planung sieht jedoch jetzt schon vor, dass wir Ende 2018 mit einem Schuldenstand von über 5 Mio. € fast das doppelte des heutigen Landesdurchschnitts als Last zu tragen haben. Auch bei günstigen Finanzierungskonditionen ist damit eine gewisse Grenze in Sicht.

Der Blick richtet sich damit wieder auf den Verwaltungshaushalt und es ergibt sich die Frage, ob dessen Leistungskraft erschöpft ist.

Bereits erwähnt wurde, dass diese Leistungskraft, die sich in der Zuführungsrate ausdrückt, nach derzeitiger Planung für die Folgejahre bei gut 1 Mio. € erwartet wird. Allen Gemeinderäten ist bekannt, dass wir auch ohne größere zusätzliche Projekte stets Aufgaben haben werden, für welchen wir diese Größenordnung brauchen. Sozusagen für laufende Investitionen, größere Instandhaltungen usw.

Umso deutlicher wird, dass unsere Großinvestitionen der vergangenen Jahre nur finanzierbar waren, weil wir immer wieder einmalige Erlöse aus Bauplatzverkäufen einsetzen konnten. Diese sind nun allerdings verplant, soweit in absehbarer Zeit realisierbar. Weitere Bauplatzerlöse können kurzfristig nicht erwartet werden. Nach dem Baugebiet Nordheim Süd-West III hat die Gemeinde im geltenden Flächennutzungsplan nur noch die Möglichkeit, auf dem Weihen weiteres Bauland auszuweisen.

 

Schlagworte hierzu:

• Ob die Grundstückseigentümer nach den üblichen Grundsätzen daran
   überhaupt Interesse
haben, ist völlig offen.

• Ob auch künftig bzw. in welchem Maße Interesse an weiterem Bauland
   besteht, ist ungewiss.

• Die Großprojekte der kommenden Zeit im Verhältnis zur
  Leistungsfähigkeit der Gemeinde
verwaltung lassen es kurzfristig nicht zu,
  dass die Gemeindeverwaltung weitere arbeitsintensive Vorhaben angeht.

• Ein mögliches künftiges Baugebiet „Erweiterung Weihen“ wirft überaus
  anspruchsvolle Fragen
auf:

   - Ist eine Abwasserableitung durch den steilen Prallhang Richtung
     Neckar und unter  dem Bahngleis hindurch realistischer Weise
     machbar?

-  Können rechtliche Fragen mit Blick auf konkurrierende bestehende
    Nutzungen gelöst werden?

- Wird eine direkte Anbindung an die Landestraße zwischen Nordheim
   und Klingenberg erforderlich? Wie sieht die aus? Ist sie finanzierbar?

- Und sicher tauchen weitere Fragen auf….

 

Dieser Ausblick führt zum Schluss, dass wir uns im Rahmen der Haushaltsaufstellung und darüber hinaus grundsätzlich in den kommenden Monaten, soweit dies neben der Bearbeitung der Großprojekte möglich ist, insbesondere der Frage widmen sollten, wie wir den Verwaltungshaushalt mindestens nachhaltig stabilisieren, lieber noch verbessern könnten.

 

In der ersten Runde wird hier naturgemäß die Ausgabenseite betrachtet, wobei es ohnehin Daueraufgabe und Grundverständnis der Verwaltung ist, nur das zu tun, was notwendig ist. Das allerdings muss dann auch bezahlt werden und führt zu Ausgaben.

 

In einer weiteren Runde werden regelmäßig die verschiedenen Einnahmen betrachtet. Das sind zunächst die verschiedenen Gebühren, denen konkrete Leistungen entgegenstehen und wo wir – wie andere auch – teilweise weit von einer Kostendeckung entfernt sind.

 

Nachrangig finden üblicherweise Diskussionen über die Grundsteuern und die Gewerbesteuer statt. In diesem Zusammenhang ist uns die Aussage wichtig, dass wir auch im Haushalt 2015 erneut keine Änderung der Steuersätze vorschlagen und dass auch keine Erhöhung von Gebühren vorgesehen ist.

 

Dennoch ist aus unserer Sicht erforderlich, dass wir uns im kommenden Jahr darüber unterhalten, wo wir bei den Ausgaben und bei den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes etwas verbessern können. Das Ergebnis dieser Beratungen wird dann zwangsläufig ganz direkt Auswirkungen auf die Realisierbarkeit von künftigen Investitionen haben.

 

Für den Haushaltsplan 2015 sieht mein Fazit besser aus, als ich zugegebener Maßen zeitweise befürchtet habe.

Der vorliegende Entwurf ist eine gute Arbeitsgrundlage für unsere großen Investitionen in Bildung und Betreuung unserer Kinder und Schüler. Diese gute Grundlage ist nicht vom Himmel gefallen, sondern wir haben sie uns in Jahren gemeinsam erarbeitet.

Für die Jahre danach werden die Vorzeichen nicht mehr dieselben sein, wie zuletzt. Der Gemeinderat wird – wenn eigene oder fremde Einnahmen nicht deutlich gesteigert werden können – sich den Zahlen beugen und auf das Ein und Andere verzichten müssen. Auf der Basis der konstruktiven Arbeit im Gemeinderat sehe ich für die anstehenden Diskussionen allerdings eine gute Grundlage.

Bei Herrn Baier und seiner Mannschaft bedanke ich mich für die Erarbeitung des Haushaltsplanentwurfes und freue mich auf die kommenden Beratungen.“

 

Anschließend erläuterte der Kämmerer den Haushaltsentwurf. Er führte wörtlich aus:

Hatte der Haushalt für 1990 noch ein Volumen von 8,9 Mio. Euro, für das Jahr 2000 immerhin schon 15,7 Mio. Euro, so wird dem Gemeinderat für 2015 ein Haushaltsentwurf mit einem Umfang von 30,4 Mio. Euro vorgelegt. Dies ist der bisher höchste Wert überhaupt, davon beträgt allein der Anteil für Investitionen rd. 11 Mio. Euro.

 

Nach den Vorgaben des Landes für die kommunale Haushalts- und Finanzplanung, wurden die Erwartungen für 2015 und die Folgejahre gegenüber der Mai-Steuerschätzung leicht nach unten korrigiert. Trotzdem können Bund, Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen.

 

Für die kommunalen Haushalte kann trotz der prognostizierten Einnahmezuwächse keine Entwarnung gegeben werden. Die Kommunen brauchen die Mehreinnahmen dringend, um ihre Haushalte zu konsolidieren und in die Zukunft zu investieren. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten verbesserte Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus gilt es den Unterhaltungsstau bei der Sanierung von Straßen und den gemeindlichen Einrichtungen abzubauen.

 

Nun zu den Einzelheiten des Haushaltsplanentwurfs:

Zunächst zum Verwaltungshaushalt, dem Haushaltsteil, in dem die laufenden Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden: Er hat ein Volumen von 18.965.000 € und ist damit um rd. 5 % höher als das des Vorjahres.

 

Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts ist die Zuführungsrate (an den Vermögenshaushalt), die mit 1.334.468 € um rd. 143.000 € höher ausfällt, als die des Vorjahres.

Wie kommt dieser Betrag zustande?

Beginnen wir mit den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde. Ganz oben steht der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.

 

Die Grafik zeigt die Entwicklung der letzten Jahre.

 

  

Das voraussichtliche Gesamtsteueraufkommen des Anteils aller Gemeinden Baden-Württembergs wird für 2015 auf 5,5 Mrd. € prognostiziert, nachdem für 2014 noch von zunächst 5,0 Mrd. € ausgegangen worden war, die im Laufe des Jahres auf 5,3 Mrd. € nach oben korrigiert wurden.

Unser Anteil daraus beträgt 4.308.000 € und liegt um 438.000 € über dem Vorjahresansatz.

Grund für diese deutliche Erhöhung ist  jedoch nicht nur das steigende Gesamtsteueraufkommen, sondern auch die neue Schlüsselzahl zur Verteilung des Steueraufkommens. Sie wird alle 3 Jahre aufgrund der Lohn- und Einkommensteuerstatistik festgelegt. Allein aufgrund der höheren Schlüsselzahl steigt die Zuweisung um 51.000 €.

  

Die zweitwichtigste Einnahmequelle der Gemeinde sind die sog. Schlüsselzuweisungen.

 

 

Bei dieser Form der Finanzzuweisung wird –vereinfacht ausgedrückt- der Finanzbedarf der Gemeinde dem eigenen Steueraufkommen gegenübergestellt.  70 Prozent des Unterschiedsbetrages ergeben dann die Schlüsselzuweisungen. Wer viel eigene Steuern hat, braucht weniger Zuweisungen vom Land und umgekehrt. Da bei dieser Form des Finanzausgleichs immer die Steuerkraft des zweitvorangegangenen Jahres zugrunde gelegt wird, kommt es zu jährlich ganz unterschiedlichen Ergebnissen. Für 2015 ist also das Steueraufkommen des Jahres 2013 maßgebend.

Zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinde wird die Einwohnerzahl mit einem bestimmten Kopfbetrag multipliziert. Davon wird das Steueraufkommen der Gemeinde aus 2013 abgesetzt.

Als Schlüsselzuweisungen veranschlagt wurden 2.456.000 €. Dieser Betrag liegt um rd. 159.000 € über dem Vorjahresansatz. Die Steigerung fällt deshalb so deutlich aus, da neben der Anhebung des Kopfbetrages je Einwohner auch die Zahl der Einwohner gestiegen ist.

 

Die steigenden Einwohnerzahlen sind aus der folgenden Grafik ersichtlich:

 

 

Wie sieht es bei den eigenen Steuern der Gemeinde aus?

 

Bei der Gewerbesteuer wird mit dem gleichen Aufkommen wie 2014 gerechnet, nämlich 2.000.000 €.

 

Bei der Grundsteuer B (für bebaubare Grundstücke) wurde der Ansatz um 25.000 € auf 940.000 € erhöht.

 

 

Kommen wir zu den Gebühreneinnahmen der Gemeinde. Das Gesamtaufkommen entspricht mit 1.446.000 € in etwa der Vorjahressumme (1.442.500).

 

Betrachtet man alle Einnahmen des Verwaltungshaushalts, so wird anhand des Schaubildes klar, dass die Gemeinde mit den Finanzzuweisungen 56 % ihrer laufenden Ausgaben finanziert. Im Vorjahr waren es 54 %. Die Abhängigkeit der Gemeinde von der Finanzsituation des Landes wird im Haushaltsjahr größer. Geht es dem Land finanziell gut, geht es auch der Gemeinde gut und umgekehrt.

 

Nun zu den Ausgaben:

  

Der größte Einzelposten sind zweifellos die Personalausgaben. Dafür wurde ein Gesamtbetrag von 5.057.000 € veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 343.000 €. Davon macht allein die eingeplante tarifliche Erhöhung bereits 112.000 € aus. Weitere Gründe sind personelle Veränderungen innerhalb der Verwaltung und eine Verstärkung des Personals für die Mittagsverpflegung der Schüler.

 

Bei den Grundstücks- und Gebäudeunterhaltungskosten liegen die Ausgaben mit 739.000 € um 43.000 € über dem entsprechenden Vorjahresbetrag. Schwerpunkte sind Unterhaltungsmaßnahmen im Kindergarten-, im Straßen-, aber vor allem im Kanalisationsbereich. Hier ist notwendig, die zuletzt vor über 10 Jahren durchgeführte und gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle der Kanäle zu wiederholen.

 

Die Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Beleuchtung, Strom, Wasser usw.) für die gemeindeeigenen Gebäude und Einrichtungen liegen mit 519.000 € um rd. 60.000 € über dem Vorjahresansatz. Eingeplant wurden erwartete Erhöhungen bei den Energiepreisen.

 

Bei den Umlagebeträgen, die jede Gemeinde bezahlen muss, sieht es erwartungsgemäß wenig erfreulich aus. Die Höhe der Finanzausgleichs-und der Kreisumlage ist abhängig von der Steuerkraft einer Gemeinde. Da diese im Jahr 2013 besser als ein Jahr zuvor war, müssen in den Finanzausgleichstopf mit 1.787.000 € rd. 98.000 € mehr einbezahlt werden. Bei der Kreisumlage erhöht sich deshalb, trotz gleichbleibendem Hebesatz (mit 29 v.H.), der Betrag ebenfalls. So beträgt die an den Landkreis zu zahlende Summe 2.327.000 €. Dies sind 134.000 € mehr als im Vorjahr.

 

Vergleicht man das Ergebnis des Verwaltungshaushalts, nämlich die Zuführungsrate in Höhe von 1.334.000 € mit den Ergebnissen der letzten 20 Jahre, so sind zum Teil erhebliche Ausschläge nach oben und nach unten erkennbar. Ein Ziel muss sein, auf Dauer jährlich mindestens 1 Mio. € zu erwirtschaften, um so einen nennenswerten Grundstock zur Mitfinanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt zu haben.

 

 

 

Nun zum Vermögenshaushalt:

Das Volumen ist mit 11.450.000 € um rd. 130 % höher, als die entsprechende Vorjahreszahl.

 

Es sind folgende Investitionen vorgesehen:

 

Erwerb von beweglichem Vermögen

· Ersatz Telefonanlage für das Rathaus                                                  10.000 €

· Kindergarten Südstraße; neue Industriespülmaschine                        1.000 €

· Kindergarten Hauptstraße; neue Spielkombination
  für den Außenbereich                                                                               18.000 €

· Kindergarten Nordhausen; Sonnenschutz für Sandkasten              10.000 €

· Neuer Geschirrspüler für die Willy-Weidenmann-Halle                       3.500 €
· Gaswarngerät für Arbeiten in Kanalschächten                                       3.000 €
· Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten für den Bauhof  30.000 €

Erwerb von Grundstücken

· Baugebiet „Südwest III“;
  Kostenanteil für die Erschließung der Gemeindegrundstücke   1.200.000 €

· Allgemeiner Grunderwerb  200.000 € 

 

Baumaßnahmen

Folgende Vorhaben sollen im Haushaltsjahr 2015 begonnen bzw. weitergeführt werden:

· Grund- und Gemeinschaftsschule Nordheim;
   Baukostenanteil 2015 für die Sanierung und Erweiterung         7.500.000 €

· Kinderhaus Südstraße;
   Baukostenanteil 2015                                                                        2.000.000 €

· Kläranlage Heilbronn;
   Kostenbeteiligung an verschiedenen Investitionsmaßnahmen   184.000 €

· Tiefbaumaßnahmen;
   - Verbindung Süd- / Karl-Heinrich-Straße                                          135.000 €

    - Fußwegverbindung Geißbühl / Lauffener Straße                            70.000 €
    - Friedhof Nordheim; Anlegung weiterer Urnengräber                       5.000 €
    - Friedhof Nordhausen; Anlegung weiterer Urnengräber                   2.000 €

  

Sonstiges

·  Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserungen                                     20.000 €

 

Wie sollen diese Ausgaben finanziert werden?

Zunächst wird der Überschuss des Verwaltungshaushalts in Höhe von 1.334.000 € zur Mitfinanzierung verwendet. Darüber hinaus werden für die Investitionen „Schule“ und „Kindergarten“ Landeszuschüsse in Höhe von zusammen rd. 1,7 Mio. € erhofft.

Die Erlöse für die restlichen Bauplatzverkäufe des Baugebietes „Zimmerer Höhe Nord II“ in Höhe von 850.000 € und aus den ersten Verkaufsrunden für die neuen Bauplätze aus „Südwest III“ mit 3.000.000 € wurden ebenfalls eingeplant.

Aus dem Rücklagentopf soll eine weitere Million € entnommen werden.  Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts ist dann noch eine Kreditaufnahme von 3.225.000 € erforderlich.

 

Wie sieht es mit den Schulden der Gemeinde aus?

Auf Ende 2015 wird der Schuldenstand voraussichtlich 3.683.000 € betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 463 €.

Der Landesdurchschnitt lag Ende 2013 bei 357 €/EW.

 

Die Entwicklung der Schulden in den letzten Jahren wird auf den folgenden Schaubildern deutlich.

 

 

Jetzt noch zum Wasserwerk:

 

2015 ist im Investitionsteil nur die Neuberechnung des Wasserleitungsrohrnetzes einschl. Vermessungsleistungen mit 50.000 € vorgesehen.

Zur Mitfinanzierung der Ausgaben ist eine Kreditaufnahme von 26.000 € erforderlich. Der Schuldenstand Ende 2015 wird dann voraussichtlich rd. 670.000 €  betragen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 84 €. Der Landesdurchschnitt bei den Eigenbetrieben lag Ende 2013 bei 513 €.

 

 

Abschließend noch folgende Bemerkungen:

Die Gemeinde Nordheim plant im Haushaltsjahr 2015 zwei Großprojekte in Angriff zu nehmen, die den Haushalt mit 9,5 Mio. Euro belasten werden. Ein Kraftakt, der nur mit Hilfe von über 3 Mio. Euro an Krediten gestemmt werden kann. Wenn man sich jedoch das Ziel dieser Anstrengungen vor Augen hält, nämlich unseren Kindern und Jugendlichen, also der Zukunft unserer Gemeinde, eine optimale Betreuung zu ermöglichen, lässt sich auch der hohe Kreditbedarf rechtfertigen.

 

Dennoch, mit Blick auf die weiteren Großprojekte und weiterer Darlehensaufnahmen bedarf es einer eisernen Ausgabendisziplin, d.h. alle wünschenswerten, aber nicht unbedingt notwendigen Ausgaben, müssen auf den Prüfstand.

 

Darüber hinaus erfordert der Wunsch nach höchstmöglicher Bewilligung von Landeszuschüssen und der Genehmigung weiterer Kreditaufnahmen zunächst die Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen. Und dazu gehört auch, sich spätestens im nächsten Jahr mit dem Thema Hebesatzerhöhung für die Realsteuern zu beschäftigen.“

 

Die ausführliche Beratung des Haushaltsplans findet in der nächsten Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2014 statt.

 

 

Annahme von Spenden

Folgende Spenden werden dankend angenommen:

1.     von der Firma Südberger GmbH, Schwaigern, 100 € für den 
        Kindergarten Hofstatt,

2.     vom TSV Nordhausen, 100 € für die Ortsbücherei und

3.     eine anonyme Spende über 100 € für die Kurt-von-Marval Schule.

 

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