Mitteilungsblatt Nordheim
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 12. November 2014
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 19.11.2014 – 03.12.2014
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bausachen
a) Flurstücke 10473/1, 10473/2 und 10473/3, Zimmerer Höhe 8, 10, 12,
14; Neubau von 25 Eigentumswohnungen mit 27 Tiefgaragen-
stellplätzen, einem Carport und 12 Stellplätzen im Freien
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungs-
plans „Zimmerer Höhe Nord II“ und verstößt gegen mehrere planungs-
rechtliche Vorgaben dieses Bebauungsplanes. Der Technische Aus-
schuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen.
b) Flurstück 10424, Hausener Straße 53;
Antrag auf Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche
(Stellplatz)
Bei dem Vorhaben wird ein im Bebauungsplan vorgesehenes
Leitungsrecht überbaut. Das für eine Befreiung erforderliche
gemeindliche Einvernehmen wurde vom Technischen Ausschuss
versagt.
c) Flurstück 338, Brackenheimer Straße 3;
Nutzungsänderung von Wohnraum in Nagelstudio mit Handpflege
Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten
Bebauungsplans liegt, jedoch im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet „Ortskern II“, war darüber zu entscheiden, ob es sich
in die Umgebungsbebauung einfügt und die sanierungsrechtliche
Genehmigung erteilt wird. Dies wurde vom Technischen Ausschuss
bejaht und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i. V. m. § 34
BauGB, sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144
BauGB erteilt.
d) Flurstücke 312 und 314, Zabergäustraße;
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle
Im Gewann Zabergäustraße soll eine landwirtschaftliche Maschinen-
und Bergehalle errichtet werden. Im Außenbereich sind solche
Vorhaben dann zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichen Betrieb
dienen und somit privilegiert sind. Ob die dienende Funktion erfüllt ist,
entscheidet das Landratsamt. Der Technische Ausschuss erteilte das
nach § 36 i. V. m. § 35 BauGB erforderliche Einvernehmen unter der
Bedingung, dass die Privilegierung durch das Landratsamt bestätigt
wird.
e) Flurstück 6625/1, Großgartacher Straße 5;
Erstellung eines Einfamilienhauses mit einer Garage
In der Großgartacher Straße 5 soll ein Einfamilienhaus mit einer
Garage errichtet werden. Da das Vorhaben nicht im Geltungsbereich
eines qualifizierten Bebauungsplans liegt war zu entscheiden, ob es
sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Zur Klärung der offenen
Fragen wurde das Vorhaben bis zur kommenden Sitzung des
Technischen Ausschusses zurückgestellt.
Kurt-von-Marval-Schule;
Beschaffung einer Transformatorstation
Zur Sicherung der Stromversorgung des Schulzentrums ist die Anschaffung einer eigenen Transformatorstation erforderlich. Aufgrund der kurzen Ausführungszeit stimmte der Technische Ausschuss in der letzten Sitzung einer freihändigen Vergabe zu. Der Technische Ausschuss beauftragte nun die Netze BW GmbH zum Angebotspreis von 43.345,89 € mit der Lieferung und Stellung einer solchen Trafostation. Das Planungsbüro für Elektrotechnik und Lichtgestaltung concept E GmbH bestätigte, dass dieser Preis marktüblich ist.
Sonstiges und Anfragen
Die Firma Böhringer Creativbau als Bauträger der Objekte „Panoramastraße 13 und 15“ möchte gerne den Fahrbahnbereich unmittelbar vor den beiden neu entstandenen Gebäuden einschließlich der angrenzenden Gehwege neu herstellen und hierbei gestalterisch aufwerten. Dies soll durch den Einbau dreier Baumquartiere mit vorgelagerten Aufpflasterungen in der Fahrbahn und auf eigene Kosten erfolgen. Der Technische Ausschuss ist mit den Planungen, nachdem sie auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt wurden, einverstanden. Nun sollen die Pläne auch den unmittelbaren Angrenzern gezeigt werden.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
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