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Mitteilungsblatt Nordheim

Andere Ämter und Behörden (Archiv)

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Mitteilung des Landratsamts

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 14.11.2014 – 28.11.2014

Vorsorgevollmacht als Alternative

Für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Krankheit ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, bestellt das  Betreuungsgericht einen Betreuer, der für die Betroffenen handeln kann. Die Vorsorgevollmacht ist eine Alternative zur Betreuung.

Am Mittwoch, den 26. November, um 18 Uhr erläutern Herr Stroh und Frau Loos vom Betreuungsverein Heilbronn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Vollmacht, inhaltliche Möglichkeiten, aber auch die Risiken für Vollmachtnehmer und Vollmachtgeber.

Die Veranstaltung findet beim Betreuungsverein Heilbronn, Allee 6, 1. Stock (Hofeinfahrt Titotstraße) statt. Eingeladen sind alle, die am Thema Interesse haben. Die Teilnahme ist kostenlos und an keine Mitgliedschaft gebunden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zum Betreuungsrechtunter www.landratsamt-heilbronn.de oder www.betreuungsverein-heilbronn.de

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