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Mitteilungsblatt Nordheim

Sonstige Bekanntmachungen (Archiv)

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Zurückschneiden von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Erfasst von: Görz, Bärbel | 10.11.2014 – 24.11.2014

Nach der Vegetationsphase ist das Grün an Hecken, Sträuchern und Bäumen besonders stark gewachsen. Dadurch wachsen leider teilweise auch verstärkt Gehwege und Straßen zu, so dass diese oft nur mit Einschränkungen benutzt werden können.

Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten werden deshalb gebeten, die entlang der Gehwege und Straßen stehenden Hecken, Sträucher und Bäume, deren Äste und Zweige in den Straßen- und Gehwegraum hineinragen, im Interesse der Verkehrssicherheit zurückzuschneiden. Dabei müssen folgende Lichträume frei bleiben: 4,50 m über der gesamten Fahrbahn, 2,30 m über Fußwegen, 4 m über den je 0,50 m breiten Geländestreifen, die an die beiderseitigen Ränder der Fahrbahn anschließen. Auch für die Feldwege gilt natürlich, dass von den Anliegern die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden sind und die notwendigen Lichträume freigehalten werden müssen.

tm

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