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Mitteilungsblatt Nordheim

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Weitergabe von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung - Wiederspruchsrecht

Erfasst von: Werner, Tanja | 14.10.2014 – 28.02.2015

Widerspruchsrecht Wehrerfassung

 

Die Meldebehörde der Gemeinde Nordheim übermittelt  im März 2015 nach § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetz (SoldatenG) an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial folgende Daten zu Personen (Männer und Frauen) mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr (2016) volljährig werden (Geburtsjahr 1998):

 

1. Familienname

2. Vornamen

3. gegenwärtige Anschrift.

 

Die Daten werden nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat. Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 MRRG i.V.m. § 25 MRRG gebeten, dies bis spätestens 28. Februar 2015 der Gemeinde Nordheim, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 26, 74226 Nordheim schriftlich oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache mitzuteilen.

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