Mitteilungsblatt Nordheim
Amtliche Bekanntmachungen (Archiv)
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Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt
Erfasst von: Redaktion, WZ | 16.10.2014 – 17.11.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Schwaigern (Vorderer Berg)
Landkreis Heilbronn
Beteiligung der Öffentlichkeit
im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Das Landratsamt Heilbronn -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 1757) das Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung,
Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung
Schwaigern (Vorderer Berg)
öffentlich bekannt.
Hierzu liegen die Entwürfe (Stand 10.10.2014) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und des Erläuterungsberichts - Unterlagen nach § 6 UVPG sowie entscheidungserhebliche Berichte – vom 17.10.2014 bis 17.11.2014
im Rathaus in Schwaigern, Marktstraße 2 im Erdgeschoss im Eingangsbereich
und nach dem Umzug der Verwaltung
im Rathaus in Schwaigern, Weststraße 1
während den üblichen Öffnungszeiten zur Einsicht aus.
Die Auslegung beginnt mit dem ersten Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Am 13.November 2014 ist ein Beauftragter der Flurbereinigungsbehörde von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Dachgeschoss der Mediathek, Kelterplatz 1 anwesend, um Auskünfte zu erteilen.
Während der einmonatigen Auslegung kann zu dem Vorhaben jedermann schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Heilbronn, Flurneuordnungsamt, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn umwelterhebliche Anregungen und Bedenken vorbringen.
Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
Heilbronn, den 10. Oktober 2014
gez. Bopp D.S.