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Tempo 30 - eine Medaille mit zwei Seiten?

Erfasst von: Hauptmann, Mona | 09.10.2014 – 23.10.2014

In seiner letzten Sitzung hat sich der Gemeinderat mit einem Lärmaktionsplan für die Gemeinde Nordheim befasst. Dies war notwendig, weil die Verkehrsbelastung auf den Landesstraßen die vorgegebene Grenze überschreitet.

Unter anderem hat der Gemeinderat beschlossen, bei der Straßenverkehrsbehörde für bestimmte, von Verkehrslärm besonders betroffene Teilbereiche der Ortsdurchfahrten von Nordheim und Nordhausen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zu beantragen (Anm.: wir berichteten hierüber).

Im Ortsteil Nordheim soll Tempo 30 auf der Landesstraße L 1106 für den Bereich zwischen Kreuzung Brackenheimer Straße/Großgartacher Straße/Hauptstraße/Talstraße und Einmün-dung Lerchenstraße gelten. Dies soll zunächst nur nachts gelten, also zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Auf der Grundlage von Erfahrungen kann dann ggf. reagiert werden.

Im Ortsteil Nordhausen soll Tempo 30 für die Oststraße und die Waldenserstraße gelten und zwar ganztags (also 24 Stunden).

Je nach Sicht der Dinge, kann Tempo 30 Vor-, aber auch Nachteile haben. Verkehrsexperten weisen darauf hin, dass Tempo 30 u.a. ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit ist, wie das folgende Schaubild zeigt.

tempo30 schaubild

Auch die Lärmbelastung reduziert sich nach Auffassung der Fachwelt, wie nachstehendes Schaubild zeigt.

lärm

Demgegenüber vertreten Umweltexperten die Meinung, dass Tempo 30 zu vermehrtem Ausstoß von Abgasen führen kann, weil sich der Durchgangsverkehr länger im Ort „aufhält“ als bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h.

schaubild abgas

Der überörtlichen Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Heilbronn zufolge hat die Einführung von Tempo 30 in anderen Landkreiskommunen vereinzelt dazu geführt, dass sich der Durchgangsverkehr von den Hauptstraßen in andere Straßen der jeweiligen Gemeinden verlagert hat. Auf Nordheim übertragen könnte man z.B. befürchten, dass Tempo 30 auf der Großgartacher Straße möglicherweise dazu führt, dass sich der überörtliche Verkehr je nach Fahrtziel unter Umständen „Schleichwege“ (beispielsweise über die Südstraße oder die Hauptstraße) sucht.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Einführung von Tempo 30 ist die Frage nach „Geschwindigkeitskontrollen“. Dass solche Kontrollen für die Wirksamkeit von Tempo 30 unverzichtbar sind, ist nahezu unstrittig - in welcher Form solche Kontrollen dann letztlich durchgeführt werden, hängt u.a. von den örtlichen Gegebenheiten ab. Vor weiterführenden Diskussionen werden hier die ersten Erfahrungen abzuwarten sein.


Je nach Örtlichkeit bieten sich stationäre „Blitzer“ und/oder mobile Kontrollen an.

Zunächst wird nun aber einmal der Antrag auf Ausweisung der Tempo-30-Bereiche gestellt, wie oben beschrieben. Über den weiteren Fortgang wird im Blättle berichtet.

 

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