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Mitteilungsblatt Nordheim

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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17. September 2014

Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.09.2014 – 08.10.2014

In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:

 

Bekanntgaben

Der Bebauungsplan „Nordheim Süd-West III“ wurde aufgrund einer während der Auslegung eingegangenen Stellungnahme ergänzt, indem ein schon bisher enthaltenes Leitungsrecht mit dazugehörendem Schutzstreifen deutlicher dargestellt und im Textteil aufgenommen wurde. Der von der Ergänzung der Planung betroffenen Öffentlichkeit und den von den Ergänzungen in ihren Aufgaben berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Bausachen

a)  Flurstück 2970/1, Im Geißbühl 37;
      Antrag auf Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche
      (Gewächshaus)
      Das Vorhaben befindet sich außerhalb der überbaubaren
      Grundstücksfläche. Außerdem wird ein im Bebauungsplan
      festgesetztes Leitungsrecht überbaut. Der Technische Ausschuss
      erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen unter der Bedingung, dass durch eine Baulast
      abgesichert wird, dass das Leitungsrecht nur in stets widerruflicher
      Weise überbaut werden darf und dass sich sowohl der jetzige
      Eigentümer als auch eventuelle Rechtsnachfolger verbindlich dazu 
      verpflichten, jedweden Mehraufwand zu übernehmen, der später durch
      eine heutige Überbauung des Leitungsrechts entstehen kann.

 

b)  Flurstück 2960 und 2971/1, Lauffener Straße 34 + 36;
      Generalsanierung des Grund- und Hauptschulgebäudes
      mit Erweiterung - vergrößerte Mensa mit Trafostation und Müllplatz
      Die Trafostation befindet sich im südwestlichen Bereich außerhalb der
      überbaubaren Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss erteilte
      das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen und
      die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB.

 

c)  Flurstück 893/1, Weinbergstraße 24;
      Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau einer Garage
      In der Weinbergstraße 24 soll ein Einfamilienhaus umgebaut und eine
      Garage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
      qualifizierten Bebauungsplans „A la redoute“ und verstößt gegen
      mehrere Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Der Technische
      Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen unter der Bedingung, dass mit der Garage mindestens
      1,5 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden.

 

d)  Flurstück 10446, Zimmerer Höhe 27;
      Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage
      Bei dem Vorhaben befinden sich der Dachvorsprung im östlichen Teil 
      und die Terrasse im Süden zum Teil außerhalb der überbaubaren
      Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine
      Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.

 

e)  Flurstück 4376, Hauffstraße 7;
      Antrag auf Befreiung (keine Verbindung zwischen Carport und 
      Wohnhaus)
      In der Hauffstraße 7 soll ein Carport errichtet werden. Das Vorhaben
      verstößt gegen den Bebauungsplan, da in diesem vorgeschrieben ist,
      dass überdachte Stellplätze in Verbindung mit dem Wohnhaus zu
      errichten sind. Diese Verbindung fehlt. Der Technische Ausschuss
      erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen.

 

f)   Flurstück 37 und 38, Waldenserstraße 32;
      Antrag auf Befreiung (Anlegung einer befestigten Zufahrt in der
      als Grünfläche und Gartenland festgesetzten Fläche)
      Die befestigte Zufahrt soll zum Teil in der im Bebauungsplan als
      Grünfläche und Gartenland ausgewiesenen Fläche angelegt werden.
      Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
      gemeindliche Einvernehmen.

 

g)  Flurstück 10448, Keltenweg 16;
      Neubau eines Wohnhauses mit einer Garage
      Im Keltenweg 16 soll ein Wohnhaus mit einer Garage errichtet werden.
      Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
      Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“. Der Dachvorsprung befindet
      sich im Norden und die Terrasse im Süden zum Teil außerhalb der
      überbaubaren Grundstücksfläche. Außerdem wird die Grundflächenzahl
      durch die anrechnungspflichtige Garage überschritten. Der Technische
      Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
      Einvernehmen.

 

Sonstiges und Anfragen

Drei der Asylbewerberunterkünfte in der Strombergstraße sollen abgebrochen werden, da eine Ertüchtigung wirtschaftlich keinen Sinn macht. Für den Abbruch wurde bereits ein Angebot eingeholt. Der Technische Ausschuss stimmte einer Beauftragung zu.

Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an. 

Schä

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