Mitteilungsblatt Nordheim
Neues aus Nordheim und Nordhausen (Archiv)
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Aus der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 17. September 2014
Erfasst von: Widenmeyer stillgelegt, Lisa | 24.09.2014 – 08.10.2014
In seiner letzten Sitzung hatte sich der Technische Ausschuss unter anderem mit folgenden Tagesordnungspunkten zu beschäftigen:
Bekanntgaben
Der Bebauungsplan „Nordheim Süd-West III“ wurde aufgrund einer während der Auslegung eingegangenen Stellungnahme ergänzt, indem ein schon bisher enthaltenes Leitungsrecht mit dazugehörendem Schutzstreifen deutlicher dargestellt und im Textteil aufgenommen wurde. Der von der Ergänzung der Planung betroffenen Öffentlichkeit und den von den Ergänzungen in ihren Aufgaben berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Bausachen
a) Flurstück 2970/1, Im Geißbühl 37;
Antrag auf Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche
(Gewächshaus)
Das Vorhaben befindet sich außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche. Außerdem wird ein im Bebauungsplan
festgesetztes Leitungsrecht überbaut. Der Technische Ausschuss
erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen unter der Bedingung, dass durch eine Baulast
abgesichert wird, dass das Leitungsrecht nur in stets widerruflicher
Weise überbaut werden darf und dass sich sowohl der jetzige
Eigentümer als auch eventuelle Rechtsnachfolger verbindlich dazu
verpflichten, jedweden Mehraufwand zu übernehmen, der später durch
eine heutige Überbauung des Leitungsrechts entstehen kann.
b) Flurstück 2960 und 2971/1, Lauffener Straße 34 + 36;
Generalsanierung des Grund- und Hauptschulgebäudes
mit Erweiterung - vergrößerte Mensa mit Trafostation und Müllplatz
Die Trafostation befindet sich im südwestlichen Bereich außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss erteilte
das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen und
die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB.
c) Flurstück 893/1, Weinbergstraße 24;
Umbau eines Einfamilienhauses und Neubau einer Garage
In der Weinbergstraße 24 soll ein Einfamilienhaus umgebaut und eine
Garage errichtet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplans „A la redoute“ und verstößt gegen
mehrere Festsetzungen dieses Bebauungsplanes. Der Technische
Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen unter der Bedingung, dass mit der Garage mindestens
1,5 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten werden.
d) Flurstück 10446, Zimmerer Höhe 27;
Neubau eines Einfamilienhauses mit einer Garage
Bei dem Vorhaben befinden sich der Dachvorsprung im östlichen Teil
und die Terrasse im Süden zum Teil außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche. Der Technische Ausschuss erteilte das für eine
Befreiung erforderliche gemeindliche Einvernehmen.
e) Flurstück 4376, Hauffstraße 7;
Antrag auf Befreiung (keine Verbindung zwischen Carport und
Wohnhaus)
In der Hauffstraße 7 soll ein Carport errichtet werden. Das Vorhaben
verstößt gegen den Bebauungsplan, da in diesem vorgeschrieben ist,
dass überdachte Stellplätze in Verbindung mit dem Wohnhaus zu
errichten sind. Diese Verbindung fehlt. Der Technische Ausschuss
erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen.
f) Flurstück 37 und 38, Waldenserstraße 32;
Antrag auf Befreiung (Anlegung einer befestigten Zufahrt in der
als Grünfläche und Gartenland festgesetzten Fläche)
Die befestigte Zufahrt soll zum Teil in der im Bebauungsplan als
Grünfläche und Gartenland ausgewiesenen Fläche angelegt werden.
Der Technische Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche
gemeindliche Einvernehmen.
g) Flurstück 10448, Keltenweg 16;
Neubau eines Wohnhauses mit einer Garage
Im Keltenweg 16 soll ein Wohnhaus mit einer Garage errichtet werden.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplans „Zimmerer Höhe Nord II“. Der Dachvorsprung befindet
sich im Norden und die Terrasse im Süden zum Teil außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche. Außerdem wird die Grundflächenzahl
durch die anrechnungspflichtige Garage überschritten. Der Technische
Ausschuss erteilte das für eine Befreiung erforderliche gemeindliche
Einvernehmen.
Sonstiges und Anfragen
Drei der Asylbewerberunterkünfte in der Strombergstraße sollen abgebrochen werden, da eine Ertüchtigung wirtschaftlich keinen Sinn macht. Für den Abbruch wurde bereits ein Angebot eingeholt. Der Technische Ausschuss stimmte einer Beauftragung zu.
Es schloss sich eine nichtöffentliche Sitzung zur Vorbereitung der nächsten Gemeinderatsitzung an.
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